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Martina Renner
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Frage von Elfi W. •

Frage an Martina Renner von Elfi W.

Sehr geehrter Frau Renner, warum gibt es zur Rente mit 63 keinen Stichtag.
Nun bestraft mich das neue Rentengesetz in mehrfacher Hinsicht.
Im Juni 2012 erhielt ich meine Kündigung, in der mein Arbeitsverhältnis zum 01.02.2013 beendet wurde. Diese Kündigung wurde aus betrieblichen Gründen ausgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt (Juni 2012) gab es dieses Gesetz noch gar nicht. Nun leide ich unter dem Versäumnis des Gesetzgebers, keinen Stichtag ins Gesetz geschrieben zu haben.
Meine Kündigung erhielt ich, weil der Betrieb Personalausgaben einsparen mußte. Ja, wenn ich gewußt hätte, was die Regierung mal beschließen würde und zwar 1,5 Jahre später, dann hätte ich Kündigungsschutzklage eingereicht und vielleicht gewonnen – letztendlich fehlen mir ja auch nur 7 Monate an den 45 Jahren. Jetzt werde ich genau dafür abgestraft. Wenn ich auch nur 1 Jahr zwischenzeitlich arbeitslos gewesen wäre, meine 45 Jahre hätte ich jetzt voll.
Sie verweigern mir nach einem arbeitsreichen Leben den wohlverdienten Ruhestand mit 63, drücken mir noch eine zusätzliche Rentenkürzung von fast 9 % auf, nein nicht etwa für die 7 Monate, die mir noch fehlen (das wären „nur“ 2,1 %), sondern für alles was bis zur Regelrente mit 65 fehlt. Wie gerecht ist das denn?
Selbst Politiker, wie der Rentenexperte Kurth beschreibt diese Ungerechtigkeit: "Wer in seinem Leben also mal früher arbeitslos war, dessen Arbeitslosigkeit wird angerechnet. Und wenn sie kurz vor Renteneintritt war, dann nicht. Und das ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes." Wer macht denn so etwas?
Ich bin also nicht mit anderen Menschen gleichgestellt, ich habe auch nicht die gleichen Rechte, weil, man bestraft mich mit dieser Unterstellung der beabsichtigten Kündigung.
7 Monate fehlen mir an 45 Arbeitsjahren, dafür bekomme ich aber nicht etwa 2,1 % weniger Rente sondern fast 9 %.
Ich klage hiermit eine Änderung des Gesetzes ein und möchte zumindest für meinen Fall eine Stichtagregelung erreichen.
Gruß

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Sehr geehrte Frau Wilhelm,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Mit der Einführung der Rente mit 63 in ihrer jetzigen Form hat sich nur die Große Koalition im ersten Jahr ihres Bestehens selbst beschenkt. Trotz entsprechender Bedenken und Kritik im Vorfeld wurden mit der Verabschiedung Ungerechtigkeiten im Rentenpaket verankert, die viele Menschen wie Sie treffen, die unverschuldet ihre Arbeit verloren haben. Schon der oft respektlose Umgang von Arbeitgebern mit älteren Beschäftigten sollte es verbieten, den Generalverdacht einer „beabsichtigten Kündigung“ zu verhängen. Der fehlende Stichtag zementiert diese Ungerechtigkeit. Um dies zu ändern, setze ich mich wie meine Fraktion für eine steuerfinanzierte, einkommens- und vermögensgeprüfte solidarische Mindestrente ein. Für die Finanzierung müssen auch die Erwerbseinkommen von Selbständigen, Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern in die Rentenversicherung eingehen. Die von Ihnen kritisierten Regelungen bei der Rente mit 63 widersprechen deutlich dem von mir geforderten Mindeststandard in der gesetzlichen Rente für einen Ruhestand in Würde und für soziale Teilhabe im Alter.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Renner

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