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Frage von Rafael R. •

Sehr geehrte Frau Renner, befürworten Sie ein Verbot des 03/'21 vom AfV Thüringen als "erwiesen rechtsextrem" eingestuften Landesverbands Thüringen der AfD entsprechend Sachstand WD 3 – 3000 – 059/13?

Sehr geehrte Frau Renner, befürworten Sie ein Verbot des am 15.03.2021 vom Amt für Verfassungsschutz Thüringen als "erwiesen rechtsextrem" eingestuften Landesverbands Thüringen der AfD(1) entsprechend des Sachstands WD 3 – 3000 – 059/13 des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Verbot von Landesverbänden einer Partei im Parteiverbotsverfahren(2)?

(1) https://verfassungsschutz.thueringen.de/fileadmin/Verfassungsschutz/AU23-00215_Verfassungsschutzbericht_Ansicht.pdf
(2) https://www.bundestag.de/resource/blob/406630/c3293cc9219cb8e80d05f6ba2eb0f117/WD-3-059-13-pdf-data.pdf

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Sehr geehrter Herr R.,

mit ihren Verbindungen in einschlägige Rechtsterror-Vorhaben ist die AfD als organischer Teil und parlamentarischer Arm dessen zu werten, sie zielt auf die Abschaffung grundlegender Verfassungswerte. Es braucht daher jetzt dringend eine schnelle fraktionsübergreifende Verständigung zu Möglichkeiten und Wirkung eines AfD-Verbots, auch wenn der Kampf gegen Rechts nicht in erster Linie mit Verboten zu führen ist. Es wäre aber töricht, zu glauben, wir könnten dabei auf juristische Mittel verzichten. Die Möglichkeit eines Parteiverbots ist eine Art Selbstverteidigung unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür völlig zu Recht sehr hohe Hürden bestimmt. Ich glaube, dass die AfD diese Anforderungen erfüllt. Ihre Politik zielt auf die Entrechtung und Entwürdigung gesellschaftlicher Gruppen. Wo sie an die Macht kommen, setzen sie alles daran, diese Ziele auch umzusetzen. Eine demokratische Gesellschaft muss sich unter anderem daran messen lassen, wie sicher Minderheiten sind. Die AfD stellt für diese Minderheiten eine Bedrohung dar.

Und im Gegensatz zur NPD erfüllt die AfD den Punkt der gesellschaftlichen Relevanz, deren Fehlen ein wichtiger Grund für das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens war. Skeptisch bin ich gegenüber einem von Ihnen angesprochenen Teilverbot des Thüringer AfD-Landesverbandes, denn es suggeriert, das Problem sei nur Höcke oder der Landesverband. Mit der Spitzenkandidatur von Maximilian Krah zur Europa-Wahl ist nun auch unmissverständlich nach außen dokumentiert, dass sich der Höcke-Flügel in der Gesamtpartei durchgesetzt hat. Zudem ist es nicht möglich, einzelne Landesverbände einer Partei, die über einen Bundesvorstand verfügt und in mehreren Bundesländern vertreten ist, den Parteienstatus abzusprechen und diesen Landesverband nach dem Vereinsgesetz zu verbieten (siehe https://www.bundestag.de/resource/blob/405496/bcbcc505bc1c4534ef15d0a44274d166/WD-3-069-15-pdf-data.pdf).  Inhaltlich und juristisch richtig ist also, die Prüfung eines Gesamtverbotes anzustreben. Dafür muss eine Bundestagsmehrheit her und im weiteren Verlauf eine Materialsammlung durch den Verfassungsschutz und ein Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt werden.

Ein erstes wichtiges Signal wäre hingegen das Verbot der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) nach dem Vereinsgesetz, für das meines Erachtens die Voraussetzungen vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Renner

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