
(...) mit meiner Antwort versuchte ich, Ihnen aufzuzeigen, dass es sich hier um völlig verschiedene Rechtsverhältnisse handelt, die beide ihre Vor- und Nachteile haben. Insofern maße ich mir nicht an zu beurteilen, ob eher das Angestelltenverhältnis oder eher das Beamtenverhältnis "gerecht" ist. (...)