
(...) Durch die Anwendung des deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens entstehen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung keine Mehrbelastungen, sondern sogar Einsparungen, da die Familienangehörigen in ihren Herkunftsländern verbleiben und somit nicht zu den deutlich höheren deutschen Sätzen medizinisch versorgt werden müssen. (...)