(...) da ich mir nicht ganz sicher bin, ob Ihre Anfrage auch wirklich ernst gemeint ist, sei an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, dass mit der Wiedervereinigung Deutschlands durch den Beitritt der DDR eine Spezifizierung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes nicht mehr erforderlich ist. (...)
(...) Da nach § 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Cuxhaven über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer eine vorübergehende anderweitige Nutzung der Wohnung, z.B. als an Dritte vermietete Ferienwohnung, nicht von der Steuerpflicht, die auch nicht an den Aufenthalt des Eigentümer anknüpft, befreit, empfehle ich Ihnen, sich hinsichtlich der Einzelheiten mit der Stadt Cuxhaven in Verbindung zu setzen. (...)
Sehr geehrter Herr Knaack,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Sobald Sie die Freundlichkeit besitzen, Ihre Mail wenigstens mit einer Anrede zu beginnen, werde ich Ihnen gerne und umfassend antworten.
(...) Parteiauschlüsse hat es in der CDU natürlich auch schon gegeben, jedoch noch nie von früheren Ministern oder Ministerpräsidenten. Der "Fall Clement" spiegelt aus meiner Sicht in der Tat die derzeitige Zerrissenheit und Führungslosigkeit der SPD wider. Leider! (...)
(...) Eine Änderung des Strafrechts muss daher genau überlegt werden. Fraglich ist, ob wir mit der von Ihnen angesprochenen Ausweitung des Straftatbestandes etwas gewinnen können oder ob ein solches Gesetz hinsichtlich der Bekämpfung der Korruption ein Papiertiger wäre, in Bezug auf die Diffamierung von Abgeordneten aber verheerend wirkte. Die von Ihnen angeregten Tatbestandsmerkmale werden in der Regel schwierig bis gar nicht zu beweisen sein, eigneten sich aber zur Verunglimpfung der Politiker. (...)
(...) Sie sprechen in Ihrer Frage einen Aspekt an, der in der öffentlichen Diskussion um die Pendlerpauschale leider immer zu kurz kommt. Da die Pendlerpauschale das zu versteuernde Einkommen mindert, bewirkt sie - bei gleicher Entfernung - eine unterschiedliche finanzielle Entlastung der Bürger. Sie gehen zu Recht davon aus, daß sich das zu versteuernde Einkommen in dem von Ihnen genannten Fall nach altem Recht um 120 € mindert, wenn jemand 20 km zur Arbeit pendelt. (...)