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Martina Krogmann
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Frage von Max S. •

Frage an Martina Krogmann von Max S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

da Cuxhaven zu ihrem Wahlkreis gehört, wende ich mich an Sie.

Thema: Zweitwohnungssteuer

Wenn wir in Cuxhaven ein Ferienhaus erwerben und dies ausschließlich vermieten, haben wir die größten Mieteinnahmen.
Wir brauchen jedoch keine Zweitwohnungssteuer zu zahlen da wir uns nicht Beruflich oder Privat in Cux. aufhalten (Satzung von Cuxhaven).
Verbringen wir den ganzen Sommer dort, haben wir entsprechend geringe Mieteinnahmen. Dann zahlen wir eine geringe ZW-Steuer obwohl wir ja die Zweitwohnung benutzen.
Sind wir nur 1-2- Tage dort, so haben wir auch hohe Mieteinnahmen, zahlen aber auch ein Unsumme an ZW-Steuer obwohl wir die Wohnung fast nicht nutzen.
Wenn wir ZW-Steuerpflichtig sind weil wir uns in Cux aufhalten, müsste dann nicht die tatsächliche Nutzung die Grundlage für die ZW-Steuer sein anstatt die Mieteinnahme?

ich finde diese Regelung höchst seltsam, daher ist es fraglich ob wir uns in das Abenteuer ´Ferienhaus´ stürzen werden

Was ist Ihre Meinung ? Sind da Schildbürger im Stadtrat?

mit freundlichem Gruß
Max Schneider

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

für Ihre Frage danke ich Ihnen. Die Erhebung von Zweitwohnungssteuern liegt nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der ausschließlichen Kompetenz der Kommunen. Sie ist als Kompensation dafür gedacht, daß die Kommunen für die - überwiegend ungenutzten - Wohnungen Infrastruktur vorhalten müssen. Da nach § 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Cuxhaven über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer eine vorübergehende anderweitige Nutzung der Wohnung, z.B. als an Dritte vermietete Ferienwohnung, nicht von der Steuerpflicht, die auch nicht an den Aufenthalt des Eigentümer anknüpft, befreit, empfehle ich Ihnen, sich hinsichtlich der Einzelheiten mit der Stadt Cuxhaven in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann