Frage an Martina Krogmann von Konstantin Dr. v. N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
seit längerer Zeit verfolge ich die Diskussion über die Neuregelung des § 108 e StGB. Es geht hier, wie Sie sicher wissen, um eine Verbesserung des Schutzes vor Korruption von Abgeordneten. Die augenblickliche Regelung ist unzureichend. Trotz einer im Jahr 2005 von 140 Ländern - auch von Deutschland - unterzeichneter UN-Konvention geschieht zu deren Umsetzung nach meiner Wahrnehmung derzeit rein garnichts. Um der Konvention zu genügen, müssten zumindest folgende Gesetzesverschärfungen vorgenommen werden:
a) Ausweitung der Strafbarkeit auf alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der
Mandatspflichten, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen
oder unterlassen werden (bisher ist nur der Kauf und Verkauf der Stimme bei
Abstimmungen im Parlament erfasst).
b) Ausweitung der Strafbarkeit auf Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen
gewährt oder angenommen werden (zu erfassen sind auch sog. „Dankeschön-Spenden“).
c) Es müssen materielle und immaterielle Versprechen erfasst werden (bislang nur materielle Versprechen).
c)Es müssen Vorteile für sich oder einen Dritten erfasst werden (bislang nur Vorteile für sich).
Natürlich sehe ich den Grundkonflikt, dass vorliegend Abgeordnete ein Gesetz verschärfen müssen, von dem Sie selbst einmal betroffen sein könnten. Doch gerade die Möglichkeit, angesichts der Verdrossenheit und des zunehmenden Misstrauens der Menschen gegen Politik und Demokratie, sollte es allen Rechtschaffenden ein drängendes Anliegen sein, in diesem sensiblen Bereich zügig für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit zu sorgen. Oder?
Mit besten Grüßen Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr v. Notz,
für Ihre mail, aus der ein gewisses Mißtrauen gegenüber gewählten Mandatsträgern spricht, danke ich Ihnen.
Die Unions-Fraktion steht einer Verschärfung der Abgeordnetenbestechung skeptisch gegenüber. Eine Änderung des Strafrechts muss daher genau überlegt werden. Fraglich ist, ob wir mit der von Ihnen angesprochenen Ausweitung des Straftatbestandes etwas gewinnen können oder ob ein solches Gesetz hinsichtlich der Bekämpfung der Korruption ein Papiertiger wäre, in Bezug auf die Diffamierung von Abgeordneten aber verheerend wirkte. Die von Ihnen angeregten Tatbestandsmerkmale werden in der Regel schwierig bis gar nicht zu beweisen sein, eigneten sich aber zur Verunglimpfung der Politiker.
Ich will damit aber nicht einer Sanktionslosigkeit das Wort reden. Ich denke, dass die Kontrolle der Parlamentarier durch die Kontrollorgane in unserer Demokratie, beispielsweise durch die Medien, viel wirkungsvoller ist. Politisch nicht korrekte Verhaltensweisen, die durch die Medien aufgedeckt werden, führen oft schon dann zu Sanktionen etc., wenn die inkriminierte Verhaltensweise noch gar keinen Straftatbestand - noch nicht einmal einen gemäß Ihrer Anregung - erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann