
(...) ohne dass ich auf die von Ihnen genannten Zahlen weiter eingehe, sei hier klargestellt, dass die katholische Kirche kein rechtsfreier oder der deutschen Jurisdiction nicht unterliegender Raum ist: Für die Angehörigen der katholischen Kirche gelten dieselben Gesetze wie für alle anderen Bürger. Ein entsprechender Anfangsverdacht hat selbstverständlich ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren als Konsequenz. (...)