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Antwort von Martina Koeppen
SPD
• 20.09.2011

(...) Im Einzelfall (wie auch beim genannten Fall in St. Georg) überprüfen die Gerichte, ob der Mietenspiegel tatsächlich eine geeignete Begründung für eine Erhöhung der Miete gibt. Der Mietenspiegel wird alle 2 Jahre neu erstellt und nimmt dann Änderungen (auch gerichtlich erwirkte) mit auf. (...)

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