Frage an Martina Koeppen von Frank B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Koeppen,
mit großen Interesse habe ich Ihre
Antwort zur Frage von Hrn N. gelesen. Sie verweisen auf den Mietenspiegel der aus meiner Sicht dringend einer Revision bedarf.
Es ist auffällig, dass viele Straßen in Hamburg von normaler Wohnlage auf gute Wohnlage heraufgestuft wurden, obwohl sich auf den ersten Blick garnichts geändert hat. Auch ich bin davon betroffen und meine Nachfrage bei der zuständigen Behörde ergab, dass die Heraufstufung lediglich durch die Erhöhung des Bodenwerts begründet wird.
Nun gibt es bereits einige rechtkräftige Urteile (z.B. für St.Georg), die eine solche Heraufstufung aus diesem Grund verworfen haben.
Meine Fragen:
Wird diese Rechtssprechung im nächsten Mietenspiegel berücksichtigt?
Warum gibt es seit diesen Urteil kein Revison des Strassenverzeichnis?
Wann kommt der ökologische Mietenspiegel, der die Wärmedämmung etc
der Wohnung/des Hauses berücksichtigt?
MfG
Frank Bellmann
Sehr geehrter Herr Bellmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eingaben gegen konkrete Wohnlageneinstufungen nimmt die zuständige Behörde jederzeit entgegen. Allerdings wird dann erst für den kommenden Mietenspiegel überprüft, ob der Eingabe abgeholfen werden kann. Im Einzelfall (wie auch beim genannten Fall in St. Georg) überprüfen die Gerichte, ob der Mietenspiegel tatsächlich eine geeignete Begründung für eine Erhöhung der Miete gibt. Der Mietenspiegel wird alle 2 Jahre neu erstellt und nimmt dann Änderungen (auch gerichtlich erwirkte) mit auf.
Der ökologische Mietenspiegel wird erstmals 2011 Teil des Mietenspiegels sein und im November 2011 erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Koeppen