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Martina Bunge
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Frage von Ralf N. •

Frage an Martina Bunge von Ralf N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Fr. Dr. Bunge

Immer wieder höre ich Gerüchte über eine Änderung der Pflegeversicherung. Zum Beispiel was die Überprüfung durch den MDK betrifft sowie die Ermittlung dach dem tatsächlichen Bedarf.

Da ich selbst Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalte und schon mehrmals geprüft wurde interessiert mich natürlich ob und wenn ja welche Änderungen anstehen.

Immer wieder höre ich das die Genehmigung von Leistungen mehr Bedarfbezogen geregelt werden sollen und nicht wie zur Zeit nur auf waschen,Zähne putzen und Unterwäsche wechseln beschränkt werden soll.
Ich bin Pflegestufe 1 unbefristet also 215 Euro.
Nach Anforderung meines Pflegegutachtens mußte ich feststellen das ausser der Hygiene und der Hilfe beim Ankleiden pro Tag 1 Stunde Haushaltshilfe vonnöten ist.
Wie soll ich mit 215 Euro 45 min für waschen und ankleiden und 1 Stunde putzen ,einkaufen und Hilfe beim Essen zubereiten bezahlen.
Ich hoffe das sie als Vorsitzende des Gesundheitsauschusses dafür Sorge tragen das Kranke und Behinderte soweit zuhause versorgt werden auch wenn sie keine Millionäre sind.

Meine Frage an sie bezieht sich natürlich auf die Bedarfsermittlung.
Sind irgendwelche Änderungen geplant die Leistungen nach Bedarf ermitteln?
Sollten die Prüfer des MDK nicht nur die hygienische Versorgung sondern auch die Versorgung des Haushaltes gleichwertig prüfen?
Sollten kranke Menschen nicht die Hilfe bekommen die sie benötigen und nicht in Pflegestufe 1,2 oder 3 eingestuft werden?

Vielen Dank für Ihre Mühe
mfG
Ralf Nicklas

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Nicklas,

eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ist schon lange überfällig. Dringend erforderlich ist ein neuer Pflegebegriff, der eine ganzheitliche Pflege und selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht. Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ist der ihr zu Grunde liegende verrichtungsbezogene Pflegebegriff zu eng. Dieser berücksichtigt bestimmte Aspekte des Pflegebedarfs wie allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung, Kommunikation und soziale Teilhabe nicht. Vor allem Menschen mit demenziellen Erkrankungen werden hierdurch benachteiligt.

Die Bundesregierung hat im Oktober 2006 einen Beirat eingesetzt, in dem Expertinnen und Experten eine Empfehlung für einen neuen Pflegebegriff entwickeln sollten. Der Beirat übergab seine Vorschläge für einen neuen Pflegebegriff und ein neues Begutachtungsverfahren am 29. Januar 2009 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Konkrete Umsetzungsvorschläge sind vom Beirat für Mai 2009 angekündigt.

Die Vorschläge des Beirats, die Pflegebedürftigkeit nicht mehr maßgeblich an der erforderlichen Pflegezeit, sondern am Grad der Selbständigkeit zu bemessen, weisen in die richtige Richtung. DIE LINKE im Bundestag wird weiter dafür streiten, dass ein moderner Pflegebegriff zügig umgesetzt wird. Hierzu gehört für uns auch, dass ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt und das starre Pflegestufenmodell überwunden wird. Um zu verhindern, dass ein neuer Pflegebegriff nach den im September 2009 anstehenden Bundestagswahlen wieder fallengelassen wird, sind entsprechende Weichenstellungen noch in dieser Legislaturperiode erforderlich.

Pflege und Assistenz müssen für alle, unabhängig von ihrer sozialen Situation, gewährleistet werden. Derzeit ist die Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung ausgestaltet. D. h., die Leistungen der Pflegeversicherung haben von vornherein nur ergänzenden Charakter. Um den individuellen Bedarf abdecken zu können, müssen eine Reihe pflegerischer Leistungen privat eingekauft werden. Menschen mit geringem Einkommen trifft dieser Teilkasko-Charakter der Pflegeversicherung besonders hart.

Damit die Pflege eine neue Perspektive erhält, ist es für DIE LINKE im Bundestag unabdingbar, dass die Leistungen der Pflegeversicherung angemessen und ausreichend finanziert werden. Perspektivisch wollen wir daher die Leistungen der Pflegeversicherung am individuellen Bedarf zu orientieren. Als Sofortmaßnahme fordern wir eine deutliche Anhebung des Leistungsniveaus der Pflegeversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge