Frage an Martina Bunge von Rita M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag!
Meine Frage betrifft die Gesundheitsreform, insbesondere für privat versicherte Personen. Bisher gilt die Regelung, dass privat versicherte Personen, die jenseits von 56 Jahren nicht mehr privat versichert sein können, nicht mehr von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Hier nur ein Beispiel: Wenn die Ehefrau eines Beamten, der ja nur privat versichert sein kann, nach der Familienphase mit 56 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, steht sie ohne Krankenversicherung da, weil die private sie nicht mehr und die gesetzliche sie gar nicht nehmen darf. Soll dieser Zustand geändert werden? Und wenn bisher nicht, was werden Sie unternehmen, um ihn zu ändern? Gruß R. Martin

Sehr geehrte Frau Martin,
welcher Versicherungsschutz für Sie in Frage kommt, lässt sich pauschal und aus der Ferne leider nicht beantworten. Da mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz jedoch einige Änderungen hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes erfolgt sind, könnten unter Umständen die folgenden, grundsätzlichen Hinweise für Sie hilfreich sein.
Seit dem 1. April 2007 gilt die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Demzufolge müssen alle Personen, die der Gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, sich versichern.
Personen hingegen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben oder die nie versichert waren, jedoch der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, haben zumindest das Recht, im Rahmen des Standardtarifs zur Privaten Krankenversicherung zurückzukehren. Die allgemeine Pflicht zur Versicherung gilt in der Privaten Krankenversicherung erst ab dem 1. Januar 2009. Zu diesem Zeitpunkt wird der so genannte modifizierte Standardtarif durch den Basistarif abgelöst.
Zwar darf der monatliche Beitrag im Standardtarif den durchschnittlichen Höchstbetrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, jedoch dürften viele Personen, die aus finanziellen Gründen ihren privaten Versicherungsschutz verloren haben, sich auch künftig nicht versichern können. Denn immerhin kann der Beitrag in der PKV bis zu 500 Euro im Monat betragen. Nur wenn Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII vorliegt, wird die Prämie um die Hälfte reduziert. Und erst wer diese halbierte Prämie nicht zahlen kann, erhält einen Zuschuss vom Jobcenter oder Sozialamt.
Meiner Ansicht nach verdeutlicht allein dieses Beispiel, dass auf diese Art und Weise eine allgemeine Versicherungspflicht nicht umgesetzt werden kann. Aus diesen Gründen favorisiert meine Fraktion DIE LINKE das Konzept einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, in der jede/r pflichtversichert ist und alle nach ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen. Nicht erwerbstätige Personen ohne eigene Einkünfte werden hingegen beitragsfrei versichert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martina Bunge