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Martina Bunge
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Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. •

Frage an Martina Bunge von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP:

http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf

steht unter Rente u.a.

"Rentenangleichung Ost / West

Das gesetzliche Rentensystem hat sich auch in den Neuen Ländern bewährt. Wir
führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West
ein."

Keiner konnte mir bisher sagen, ob die Rentenangleichung Ost / West in dieser Legislaturperiode erfolgt. Können Sie als Rentenexpertin der Partei DIE LINKE mir diese Frage beantworten ?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Gobsch
Rentner aus Halle(Saale)

Portrait von Martina Bunge
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Gobsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rentenangleichung Ost an West.
Ob die Angleichung noch in dieser Wahlperiode erfolgt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Wenn die Koalition 2009 keine leeren Versprechungen gemacht hat, müsste sie dafür sorgen, dass die Angleichung bis zur Wahl im nächsten Jahr auf den Weg gebracht wird. Aber ich bin da sehr skeptisch. Im Moment spricht kaum etwas dafür, dass Union und FDP demnächst eine Gesetzesinitiative starten. Qualität müsse vor Geschwindigkeit gehen, hieß es immer mal wieder – als wären 22 Jahre nicht Zeit genug.
In der "Mitteldeutschen Zeitung" vom 16. Dezember 2011 wird das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zitiert: "Man sehe keinen Anlass, das Thema anzugehen. Es handele sich um ´ein extrem aufwendiges, anspruchsvolles und kompliziertes Vorhaben, eine nationale Aufgabe, die viel Kraft, Anstrengung, Kompromissbereitschaft erfordert. Ost darf nicht gegen West ausgespielt werden, Bund nicht gegen Land und Jung nicht gegen Alt´."
Am selben Tag äußerte sich Christoph Bergner, parlamentarischer Staatssekretär und Ost-Beauftragter der Bundesregierung, im Bundestag ebenfalls in diese Richtung. In der Debatte zum Stand der deutschen Einheit (16. Dezember 2011, 150. Sitzung) verkündete er praktisch eine Abkehr von der Festlegung des Koalitionsvertrages und bekannte sich ausdrücklich zu den Aussagen in einem Artikel der "Sächsischen Zeitung" (ebenfalls vom 16. Dezember 2011). Im online-Auftritt der Zeitung hieß es:
"Die rasche Westrente für Ostdeutsche ist ´wenig wahrscheinlich´. Stattdessen setzt die Regierung auf Lohnangleichung.
Die Bundesregierung will offenbar ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag aufgeben, noch bis 2013 ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Ihr Ostbeauftragter, Christoph Bergner (CDU), will nach SZ-Informationen heute im Bundestag dafür plädieren, in dieser Wahlperiode keine Eingriffe in das Rentenrecht vorzunehmen. Das jetzige System habe sich bewährt, kein Alternativmodell sei überzeugend, heißt es in Bergners Umgebung…"
Gegenüber dem Bundestag sagte Christoph Bergner: "Es gilt immer noch Artikel 30 des Einigungsvertrages, in dem es heißt, dass mit der Angleichung der Löhne und Gehälter die Renten angeglichen werden sollen. (…) Ich sehe den Hauptschwerpunkt der Arbeit darin, die Angleichung der Löhne und Gehälter zu erreichen, damit wir auf diesem Wege auch die Angleichung der Renten erreichen."
Die Linke hat schon wiederholt auf parlamentarischem Wege eine Angleichung Ost an West verlangt. Einem entsprechenden Antrag in dieser Wahlperiode (Drucksache 17/4192) haben die anderen Fraktionen bereits vor einem Jahr (am 26. Mai 2011) die Zustimmung versagt. Ein erneuter Vorstoß gemeinsam mit der Forderung nach einer Korrektur der Rentenüberleitung befindet sich noch im parlamentarischen Prozess (Drucksache 17/7034).
Wir unterstützen die Initiative verschiedener Sozialverbändee und Gewerkschaften, die sich gerade wieder an die Öffentlichkeit gewandt und auf die Dringlichkeit verwiesen haben.
Aus unserer Sicht muss die Angleichung folgende Anforderungen erfüllen: Sie muss erstens so schnell wie möglich beginnen, damit möglichst viele Rentnerinnen und Rentner noch zu Lebzeiten Gerechtigkeit erfahren. Dafür schlagen wir einen steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag vor. Zweitens muss sie eine deutliche Verbesserung für alle heutigen ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner bringen, ohne die Situation der westdeutschen Rentnerinnen und Rentner zu verschlechtern. Und drittens muss die Höherbewertung der Arbeitsentgelte in Ostdeutschland beibehalten werden. Dabei darf die Angleichung jedoch nicht gegen eine vernünftige Wirtschafts- und Lohnpolitik für Ostdeutschland ausgespielt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge