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Frage von Christian N. •

Frage an Martina Bunge von Christian N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge

ich hätte da mal eine Frage zum ALG 2 und seine Praktiken. Mein Sohn als Hartz4 bezieher hat eine Wohnung in der er seit 2009 ohne Strom lebt.(Gibt ein Richterspruch so was ist unbewohnbar) Außer der Zentralheizung geht da alles selbst die Dusche nur über Elektro, so das er seine 1 Stromrechnung 2008 Dez. von 144 E nicht bezahlen konnte. Ein Hilfeantrag bei Arge wurde abgelehnt und dann wurde der Strom abgesperrt. Eine Anfrage anfang 2010 vor Gericht u.a. da ihm die Wohnung inzw.gekündigt war, brachte auch nichts, die Arge agumentierte"Er hätte ja klagen können,hat aber die frist verstreichen lassen !!!! nun hat das gericht selber angeraten ein Überprüfungsantrag n.§ 44 SGB X zu stellen. Darüber lässt sich die Arge aber nun erst mal ihre 3 Monate Bearbeitunsfrist zeit und nichts pas- siert und wenn die es wider ablehnen, muß er erst wieder Wiederspruch einlegen 3 Monate und gegen den Bescheid kann er dann neu Klagen! Wo leben wir eigentlich??? In Russland?

Nun hat er 2 Termine, da er in der Wohnung im Winter ohne Strom nicht wirklich leben kann, und öfters wo anders bei einem Kumpel übernachtet, im Nov. und Dez. 2009, versäumt und dann die letztliche Straftat, das er die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter,die er sowieso nie zu Gesicht bekommt, diese Abrechnung von 2008 !! hatte er nicht fristgerecht eingereicht.

Nun wurde 100% Sanktioniert, d.h. auch Mietzahlungen eingestellt ab 2/2010, da er damals noch unter den 25 Jahre alt war und diese großzugige Regelung vom Staat so gemacht ist. (Ab 25 wird erst 3x je 30% gekürzt und dann ist erst die Miiete mit dran ) Wohnung ist nun per Räumumgsklage gekündigt, Arge hats endlich geschafft mit unsern Steuergeldern werden Jug. in die Obdachlosigkeit getrieben, können Sie das mal im Landtag oder Regierung vorbringen,ob de wissen was da passiert ? das sind keine Einzellfälle das Internet"hartz4 Forum"steht voll da von,aber das hier ist die Härte !

MFG
C.Naumann

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Naumann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Verfahrensdauern wegen der Untätigkeit der ArGen ist der erste Skandal. Der zweite Skandal ist natürlich, dass durch die Sanktionen und die Vorgehensweisen der ArGen Menschen in die Wohnungslosigkeit getrieben werden. Wir haben in der letzten Legislaturperiode dazu einen Antrag gemacht - http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/094/1609487.pdf. Ebenso haben wir jüngst im Hartz IV Reformgesetz den Änderungsantrag eingebracht Sanktionen abzuschaffen - damit würde der skandalöse Zustand, dass Sanktionen zu Wohnungslosigkeit führen, überwunden http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/040/1704085.pdf. Wie immer haben wir zu den Forderungen keine Mehrheit im Parlament bekommen.

Leider kann ich Ihnen nicht konkreter helfen. Sie haben sicher schon eine Beratung aufgesucht, oder) Sonst finden Sie hier Beratungsstellen. http://www.gegen-hartz.de/hartzivberatungsstellen.php

Zuletzt möchte ich Sie noch auf die fachlichen Hinweise zu den Sanktionen für unter 25-jährige der Bundesagentur für Arbeit verweisen, da steht unter anderem:

(4) Unter Berücksichtigung des Einzelfalls kann der Träger nach pflichtgemäßem Ermessen Leistungen für Unterkunft und Heizung erbringen. Voraussetzung ist, dass sich der Hilfebedürftige nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Die Ausführungen unter Rz. 31.24 gelten entsprechend. Daneben wird hier insbesondere die Frage der drohenden Wohnungslosigkeit entscheidungserheblich sein.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht direkter helfen kann.

Mit besten Grüßen

Martina Bunge