Portrait von Martina Bunge
Martina Bunge
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Martina Bunge zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ottmar M. •

Frage an Martina Bunge von Ottmar M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

ist Ihnen bekannt, ob Unternehmen, Unternehmensvertreter oder Unternehmensverbände an der Erarbeitung der sogenannten Gesundheitsreform direkt oder indirekt beteiligt waren? Wenn ja, um welche handelt es sich?

Mit freundlichen Grüßen

O. Müller

Portrait von Martina Bunge
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ganz offensichtlich sind die beiden letzten großen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung - einerseits das Gesetz zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKVFinG) andererseits das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vorwiegend für bestimmte Klientel verfasst worden. Leider lässt sich nicht immer genau belegen, an welcher Stelle welche Lobbyisten an den Gesetzen mitgeschrieben haben. Offenbar wurde dies zuletzt aber beim AMNOG, bei dem Vorlagen des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller nahezu wörtlich übernommen wurden. Sehr unstrittig dürfte auch sein, dass bei den Änderungen im GKVFinG zur Verkürzung der Zeiten, die gesetzlich Versicherte mit ihren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten müssen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, die Privatversicherungen Einfluss genommen haben. Ebenso bei der Regelung im AMNOG, dass die Privatversicherungen von den Verhandlungen der gesetzlichen Krankenkassen bei den Arzneimittelpreisen profitieren sollen. Dies waren ja allein Forderungen dieser Klientel. Der Wechsel von Herrn Christian Weber von der Privaten Krankenversicherung in das Bundesgesundheitsministerium als Leiter des Ressorts Grundsatzfragen zeigt auch die Nähe der Bundesregierung zur Privatversicherung. Der Hartmannbund selbst schreibt in seiner Zeitschrift, dass sein Entwurf für eine Kostenerstattungsregel in der gesetzlichen Krankenversicherung im Gesundheitsministerium Grundlage der politischen Überlegungen gewesen sei. Dazu muss gesagt werden, die Nutznießer einer Kostenerstattungsregel sind allein die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und die Privatversicherungen, die Ergänzungstarife für die Kostenerstattung anbieten können. Natürlich ist die Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge auf starkes Betreiben der Arbeitgeberverbände geschehen. So kann man durch diese Gesetzentwürfe gehen und immer wieder die Nutznießer festmachen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass Interessensgruppen ihr Interessen bei der Politik anmelden. Aber die Bundesregierung ist dem Volk also allen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet und darf nicht diese Interessen für die Interessen von Lobbyisten eintauschen. Für die Bürgerinnen und Bürger bringen die Gesetze entweder zu wenig (AMNOG) oder aber sie strafen einen großen Teil der Menschen ab (GKVFinG). Die Regierung macht damit eine Politik gegen einen großen Teil der Bevölkerung (das zeigen auch die Umfragen dazu) und für bestimmte Gruppen. Daher ist die Bezeichnung Klientelpolitik auf jeden Fall berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge