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Frage von Monika S. •

Frage an Martina Bunge von Monika S. bezüglich Soziale Sicherung

Eigentlich habe ich gleich zwei Fragen.
Wozu gibt es bei Arbeitslosen eine Eingliederungsvereinbarung? Ich (55) muss mich 18 mal im halben jahr bewerben, habe aber innerhalb von 5 1/2 Jahren nicht einen Stellennachweis von der ARGE erhalten ( ist doch ein Witz). Dafür darf ich als Bürokauffau schon zum dritten mal Rost klopfen im 1€-Job. Macht sich gut bei Bewerbungen.

Mein Ehemann (60) arbeitet noch und darf jedes Jahr seine Steuerrückerstattung (die nur aus Fahrkosten besteht) an die ARGE abtreten, da lohnt es sich nicht mehr zu arbeiten.

Würde mich freuen über eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Stapel

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Stapel,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zum ersten Teil: Eigentlich waren "Eingliederungsvereinbarungen" gedacht als eine Absprache zwischen Amt und Bürgerin und Bürger. Beide Seiten sollten sich auf Leistungen und Aktivitäten verpflichten. Diese Vereinbarung sollte ein wesentlicher Ausdruck der "Fordern und Fördern" Strategie sein. In der ursprünglichen Idee und dem Namen "Vereinbarung" nach , soll das Ganze eine wechselseitige Angelegenheit sein und die Beteiligten sollen sie freiwillig abschließen.
In der Praxis erweist sich die Eingliederungsvereinbarung als maßgebliches Element der Sanktionierung. Zwar darf mittlerweile die Verweigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, nicht mehr bestraft werden, faktisch wurde diese "Vereinbarung" dann aber als Verwaltungsakt erlassen.

Wir lehnen die Eingliederungsvereinbarung ab, da die Betroffenen sie als Instrument der Drangsalierung spüren. Wir fordern komplette Sanktionsfreiheit.

Zum zweiten Teil: Der Abzug der Steuererstattung ist anscheinend das Ergebnis des sogenannten Zuflussprinzips. Einkommen wird zu den Zeitpunkten als Einkommen angerechnet, an dem es zufließt. Also zum Beispiel bei der Steuerrückzahlung. Wenn zu diesem Zeitpunkt Hartz IV Leistungsberechtigung besteht, wirkt es sich in der Praxis von Hartz IV leistungsreduzierend aus, weil anderweitiges Einkommen vorhanden ist. Wir denken, dass das Zuflussprinzip für verschiedene Fallkonstellationen überdacht und reformiert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge