(...) Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen. (...)
(...) Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen. (...)
(...) Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen. (...)
(...) Hinsichtlich des Rechts, Abbildungen und Fotografien von Werken (z.B. Gebäude oder Kunstwerke) im öffentlichen Raum anzufertigen und zu veröffentlichen, hat das Parlament in seiner Entschließung den Vorschlag im Entschließungsentwurf abgelehnt, dass die gewerbliche Nutzung solcher Abbildungen immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte. (...)