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Frage von Kerstin M. •

Frage an Martin Schulz von Kerstin M. bezüglich Recht

Hallo Herr Schulz,

ich habe bestürzt von der geplanten Beschränkung der Panoramafreiheit Kenntnis genommen. Wie kann das sein? Wir leben in einem Land, das mit Stolz auf eine demokratische Entwicklung blicken kann. Dazu gehört aber auch, dass gewisse Bereiche öffentlich zugänglich sind. Und es sollte nicht nur selbstverständlich sein, private Bereich des Einzelnen zu schützen, sondern genauso das Recht, bestimmte Dinge für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu zählen für mich ganz selbstverständlich die "Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert sind". Was soll durch dieses Verbot erreicht werden? Hier wird ja niemand durch die Einschränkung der Panoramafreiheit geschützt...

Ich hoffe, Sie sehen das genauso und verhindern diese unselige Änderung.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2015 eine Entschließung zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechtes mit 445 Stimmen bei 65 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen angenommen.

Hinsichtlich des Rechts, Abbildungen und Fotografien von Werken (z.B. Gebäude oder Kunstwerke) im öffentlichen Raum anzufertigen und zu veröffentlichen, hat das Parlament in seiner Entschließung den Vorschlag im Entschließungsentwurf abgelehnt, dass die gewerbliche Nutzung solcher Abbildungen immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.

Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen.

Diese nichtbindende Entschließung ist das Ergebnis einer Bewertung der Umsetzung der wichtigsten Teile des geltenden EU-Urheberrechts im Hinblick auf dessen geplante Überarbeitung und Anpassung ans digitale Zeitalter. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich noch vor Ende des Jahres 2015 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.

Sobald dem Europäischen Parlament die konkreten Vorschläge der Europäischen Kommission vorliegen, werden sich die zuständigen Fachausschüsse im Parlament damit befassen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schulz