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Frage von Holger F. •

Frage an Martin Schulz von Holger F. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Schulz,

können Sie verstehen, warum viele Bürger von der Eu wirklich die Nase voll haben?

Ich bin entsetzt über den Vorschlag, die Panoramafreiheit (also das Recht, von öffentlichen Orten aus Gebäude und dauerhaft installierte Kunstwerke zu fotografieren und diese Fotos privat und gewerblich öffentlich zu verwenden) einzuschränken.

Die Formulierung, über die am 9. Juli 2015 entschieden werden wird, „Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“ wird zu einer Flut von Abmahnungen führen und für uns alle in der digitalen Welt zu kaum übersehbare Einschränkungen und Risiken führen.

Meine Fragen:
Meinen Sie, dass die beabsichtigten Einschränkungen der Panoramafreiheit gut für die Bürger der EU sind?

Wird hier nicht vielmehr dargestellt, wie der EU-Beamtenapparat völlig unnötig Steuergelder verschwendet?

Verstehen Sie, dass viele Menschen die EU nur noch zum Kotzen finden (entschuldigen Sie bitte den Ausdruck. Er ist nicht persönlich gemeint. Ich meine, ihn aus dem EU-Parlament gehört zu haben) und wir uns nach Politikern sehnen, die wirklich unsere Interessen vertreten?

Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2015 eine Entschließung zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechtes mit 445 Stimmen bei 65 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen angenommen.

Hinsichtlich des Rechts, Abbildungen und Fotografien von Werken (z.B. Gebäude oder Kunstwerke) im öffentlichen Raum anzufertigen und zu veröffentlichen, hat das Parlament in seiner Entschließung den Vorschlag im Entschließungsentwurf abgelehnt, dass die gewerbliche Nutzung solcher Abbildungen immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.

Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen.

Diese nichtbindende Entschließung ist das Ergebnis einer Bewertung der Umsetzung der wichtigsten Teile des geltenden EU-Urheberrechts im Hinblick auf dessen geplante Überarbeitung und Anpassung ans digitale Zeitalter. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich noch vor Ende des Jahres 2015 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.

Sobald dem Europäischen Parlament die konkreten Vorschläge der Europäischen Kommission vorliegen, werden sich die zuständigen Fachausschüsse im Parlament damit befassen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schulz