Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung in Baden-Württemberg die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?
3Jahre gab es für unser Pflegekind keine behinderungsbedingte Unterstützung oder Beratung, dann sollte er mit Vollzeitinklusion in den Kiga. Dies wurde in TÜ nicht akzeptiert.Analog des BTHG haben wir Einzelasistenz zur Teilhabe gerichtlich erstritten.Ergebnis, das Jugendamt wollte uns das Kind wegnehmen und günstiger unterbringen.Über20.000€mussten wir einsetzen um dies zu verhindern.Wir haben ALLE PARTEIEN ANGESCHRIEBEN,nur die Linke stand uns bei.Statt Pflegeeltern zu fördern wird Überforderung unterstellt, Kinder in Heime gesteckt oder diese können jahrelang da keine Inklusion finanziert wird nicht zur Schule.Als aktiver Beistand erlebe ich dies immer wieder,sehe auch wie leibliche Familien mit behinderten Kindern unterstützt werden.Wo sind Sie wenn wir unsere Politiker benötigen?Wer ist außerhalb Wahlen Ansprechpartner?Ist Ihnen bewusst, wie viele Pflegekinder jedes Jahr ihre Familien verlassen müssen, da sie ohne Unterstützung nicht tragbar sind und wie viele Heimkosten entstehen
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Mich bestürzt die von Ihnen geschilderte Situation. Gerne möchte ich Ihnen ein Gespräch anbieten und versuchen Sie und Ihre Familie zu unterstützen.
In der SPD ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können. Es ist unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker, mit unseren Gesetzen bessere Voraussetzungen für Inklusion zu schaffen. Das Bundesteilhabegesetz, das Sie ansprechen, ist ein wichtiger Schritt auf den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes haben wir auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) geschaffen. Vielleicht wäre dieses Beratungsangebot ein guter Ansprechpartner für Sie.
Eigentlich sollte das Jugendamt für die Familien ein Partner sein, der sie unterstützt. Auch sollten keine Unterschiede gemacht werden – ob Unterstützung für Kinder mit oder ohne Behinderungen, für leibliche Eltern oder Pflegeeltern. Ich bin deshalb froh, dass wir nun endlich das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen haben. Mit dem Gesetz wollen wir vor allem diejenigen Kinder und Jugendlichen stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Schaffung einer moderner Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand für alle Kinder und Jugendlichen, egal ob mit oder ohne Behinderungen. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre (Pflege-)Eltern wird es nun deutlich leichter, ihre Rechte zu verwirklichen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. So ist jetzt die Inklusion als Leitgedanken der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Kinder mit und ohne Behinderungen werden nun grundsätzlich gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut. Auch müssen die Kinder- und Jugendämter die Kinder und Eltern verbindlicher beraten – mit Blick auf alle Leistungen und eventuelle Schnittstellen. Ab 2024 werden Eltern zudem durch eine verlässliche Ansprechperson unterstützt, die sie durch das gesamte Verfahren begleitet. Außerdem werden Kinder und Jugendliche gestärkt, die in Pflegefamilien aufwachsen.
Leider gibt es aber noch viel zu oft Probleme zwischen Familien und den zuständigen Behörden, sodass Kinder und ihre Familien nicht die nötige Unterstützung bekommen. Wir als SPD setzen uns dafür ein, dass sich die Bedingungen für Pflegekinder und Pflegeeltern weiter verbessern. Unser Ziel ist es, das alle die Beratung und Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Kinder und ihre (Pflege)eltern müssen einfachen Zugang zu Unterstützungsleistungen haben. Die Unterstützung sollte immer den jeweiligen individuellen Bedürfnissen entsprechen, die Wirtschaftlichkeit darf nicht handlungsleitend sein. Und wir müssen die wichtige Arbeit von Pflegeeltern stärker unterstützen. Das ist ein Engagement, das Wertschätzung und Anerkennung verdient.
Für Ihre konkrete Situation würde ich Ihnen ein persönliches Gespräch anbieten – am besten gemeinsam mit meiner Kollegin Dorothea Kliche-Behnke aus der SPD-Landtagsfraktion, da mir die beschriebenen Probleme sowohl die Ebene von Bundes- als auch Landespolitik zu betreffen scheinen. Melden Sie sich dazu doch gerne bei meinem Wahlkreisbüro in Tübingen unter martin.rosemann.wk@bundestag.de oder 07071 44 00 438.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rosemann