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Martin Rosemann
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Frage von Susanne S. •

Sehr geehrter Herr Rosemann, werden Sie sich dafür einsetzen, dass im neuen Tierschutzgesetz Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich verboten werden?

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In dem Gesetzesentwurf sollen die seit langem bestehenden Regeln zur Qualzucht, die bereits 1986 eingeführt und 2013 konkretisiert wurden, um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt werden. Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen. Die Symptomliste soll insbesondere Züchterinnen und Züchtern helfen, zu erkennen, ob eine geplante Zucht gegen das Qualzuchtverbot verstößt. Im Fokus: Keine Zucht mit Tieren mit erblich bedingten Merkmalen, die zu Schmerzen und Leiden führen. Damit wird zudem der Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesländer gestärkt. Zusätzlich dürfen Wirbeltiere mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr ausgestellt werden. Das Züchten gesunder Tiere bleibt erlaubt, es geht nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen. 

Somit wird das Züchten gesunder Tiere – im Sinne der Tiere selbst und der Menschen, die sie halten, gestärkt. Kein Halter von Hund, Katze und Co. will, dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt.

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