Sehr geehrter Herr Rosemann, werden Sie sich dafür einsetzen, dass im neuen Tierschutzgesetz das Kürzen des Schwanzes und das Abschleifen der Eckzähne bei Ferkeln verboten wird?
Unter den von den Koalitionsparteien vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes sind auch solche, die die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (z. B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) reduzieren sollen. Mit den neuen Regelungen sollen die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen. Zudem stehen den kontrollierenden Behörden künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung. Auch das wird den Tierschutz weiter stärken.