Verschlimmbesserung ? Warum mit pauschalen Prozentsätzen für Bestandsrenten Erwerbsminderung neue Ungerechtigkeiten schaffen statt Neuberechnung nach jetzt geltendem Recht ? Warum noch 2 Jahre warten?
Da Herr Heil nie antwortet,auch an Sie: Warum nur eine teilweise Anpassung bei den Bestandsrentern mit „pauschalen“ Prozentsätzen (widerspricht den Rentenberechnungsgrundsätzen völlig),warum mit dem „Giesskannenprinzip“ innerhalb der Bestandsrentner neue Ungerechtigkeiten schaffen: mit Zurechnungszeit und individuellen Faktor Vergleichsbewertung (bei jedem Rentner abhängig von den geleisteten Zahlungen unterschiedlich hoch),werden Entgeltpunkte ermittelt. Dieser individuelle Faktor Vergleichsbewertung bleibt beim Giesskannenprinzip unberücksichtigt und schafft neue Ungerechtigkeiten innerhalb der Bestandsrentner und gegenüber Neuzugängen.
Wieso wird die Rentenhöhe bei den Bestandsrentnern nicht einfach mit den neuen Zurechnungszeiten neu ermittelt (das geht !!!, die ungerechte Anhebung der Zurechnungszeiten gem. § 253a SGB VI könnten Sie gleich mit verbessern), das wäre sozial gerecht !
Wird bis 2024 gewartet, damit noch möglichst viele Bestandsrentner vorher versterben ? Wie zynisch !
Lieber Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Eine Verbesserung von Erwerbsminderungsrenten im Bestand ist und war mir schon immer ein wichtiges Anliegen. Ich habe lange dafür gekämpft, dass von den neuen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente auch Erwerbsminderungsrentner:innen im Bestand profitieren können. Darauf haben wir uns aber leider mit CDU und CSU nie einigen können. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir diese Verbesserung nun beschlossen haben. Ich denke, wir sind uns darin einig, dass die Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten im Bestand grundsätzlich zu begrüßen sind. Sie kritisieren allerdings die Berechnung und Verteilung der Erhöhung.
Ich verstehe Ihre Kritik, eine ganz individuelle Berechnung der Einzelfälle wäre sicher noch fairer. Allerdings ist dieses Vorgehen nicht realistisch – bei rund 3 Millionen EM-Renten ist eine individuelle Betrachtung technisch kaum möglich und ginge mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand einher. Das möchten wir vermeiden, um Rentner:innen möglichst bald zu mehr Rente zu verhelfen.
Allerdings ist es dennoch nicht so, dass wir die Rentenerhöhungen nach dem „Gießkannenprinzip“ verteilen. Der individuelle Faktor und die Zurechnungszeit spiegeln sich in der aktuellen Rentenhöhe wider, die dann um einen prozentualen Faktor erhöht wird. Die absolute Höhe der Rentenerhöhung ist somit bei jeder und jedem Rentner:in unterschiedlich. So erhalten wir eine faire, aber auch schnelle und effiziente Berechnung für die Erwerbsminderungsrenten im Bestand.
Zu ihrem letzten Punkt: Ich hätte mir auch sehr gewünscht, dass wir die Rentenerhöhung bereits früher auszahlen können. Die Deutsche Rentenversicherung, die für die Auszahlung und die Anpassung verantwortlich ist, erhält diesen Vorbereitungszeitraum allerdings, damit alle Renten korrekt berechnet und ausgezahlt werden können.
Viele Grüße
Martin Rosemann