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Martin Rosemann
SPD
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Frage von Johannes R. •

Wie ist die Haltung der SPD zu Rentenerhöhungen mit fixen Beträgen statt prozentualer Erhöhungen?

Der Link auf Reddit enthält eine Beispielrechnung wie sich die Rente bei einfacher prozentualer Erhöhung über 10 Jahre hinweg entwickelt, wenn einfach immer 5% Prozent aufgeschlagen werden oder wenn mit fixen Beträgen gearbeitet wird. Wenig überraschend profitieren hohe Renten überproportional. Wie ist die Haltung der SPD dazu? Wäre nicht hier ein Hebel die Rentenlast deutlich zu verringern und gleichzeitig das Geld (generationen)gerechter zu verteilen - also mit fixen Erhöhungen statt prozentualen?
https://www.reddit.com/r/SPDde/comments/1b4oo2g/rentenlast_verringern_durch_fixe_nichtprozentuale/

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich bekomme sehr viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern und kann auf diese nur nach und nach antworten.

Die Anpassung der gesetzlichen Rente orientiert sich jedes Jahr im Grundsatz an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Diese Anpassungsmethodik wurde im Jahr 1957 mit Zustimmung aller Parteien und Sozialpartner eingeführt und ist noch heute elementarer Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentnerinnen und Rentner nehmen damit an der wirtschaftlichen Entwicklung teil, wie sie in der Lohnentwicklung zum Ausdruck kommt.

Die von Ihnen vorgeschlagene Erhöhung in Form eines Festbetrages statt einer prozentualen Anpassung ist eine spannende Idee, kann so jedoch in der deutschen Sozialversicherung nicht umgesetzt werden. Grund dafür ist, dass das Rentensystem auf einem Versicherungsprinzip basiert: den Leistungen sind vorherige Beitragszahlungen vorausgegangen – hohen Renten stehen also auch hohe Beitragszahlungen gegenüber (Äquivalenzprinzip). Würde vom Prinzip der prozentualen Anpassung abgegangen, wären die hohen Beitragszahlungen mit jeder Rentenanpassung weniger wert. Ein derartiges Vorgehen würde vom Bundesverfassungsgericht eindeutig als Verstoß gegen die Eigentumsgarantie – zu der auch Beitragszahlungen zu Sozialversicherungen gehören – gewertet werden. 

Auch aus sozialpolitischen Gründen ist hier Vorsicht geboten: gibt man das Äquivalenzprinzips auf, besteht die Gefahr, dass Rentenanpassungen (und die Rentenhöhe insgesamt) nur noch in Abhängigkeit von der “Kassenlage” erfolgen – die Konsequenz könnte eine Einheitsrente auf Sozialhilfeniveau sein.

Ein geeigneteres Instrument, um untere Einkommensgruppen zu entlasten, sind dagegen direkte, steuerfinanzierte Zuschüsse. Ein entsprechender Ansatz ist die Aufstockung einer Kleinrente auf das sozio-kulturelle Existenzminimum nach dem Prinzip der bedarfsorientierten Mindestsicherung und auch das seit 2021 geltende Gesetz zur Aufstockung von niedrigen Renten zu einer Grundrente.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten! Zögern Sie bei weiteren Nachfragen bitte nicht, sich erneut an mich zu wenden auf abgeordnetenwatch.de oder über martin.rosemann@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rosemann

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