Sehr geehrter Herr Rosemann, wie stehen Sie zu automatisierter Gesichtserkennung und werden Sie dafür oder dagegen stimmen, sollte es zu diesen Fragen zu einer Abstimmung im Bundestag kommen?
Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für ihre Anfrage zum Thema automatisierte Gesichtserkennung. Die Grundlage für das Handeln der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP bildet der im vergangenen Jahr unterzeichnete Koalitionsvertrag. In diesem ist vereinbart, dass flächendeckende Videoüberwachung und der Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken von den Ampel-Parteien abgelehnt wird und das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum und im Internet gewährleistet werden muss. Den Koalitionsvertrag können Sie auch unter folgendem Link abrufen: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
Den angeführten Abschnitt finden Sie auf S. 86. Da die Umsetzung von automatisierter Gesichtserkennung kein Anliegen der Bundesregierung ist, würde eine solche Gesetzesinitiative voraussichtlich von der Opposition eingebracht werden. Ich würde gegen die Umsetzung einer automatisierten Gesichtserkennung stimmen.
Außerdem bin ich der Meinung, dass Datenschutz und Privatsphäre hohe Güter sind, die durch eine automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum erheblich beeinträchtigt würden. Auch im Zuge der Kriminalitätsbekämpfung halte ich den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung für datenschutzrechtlich höchst fragwürdig und bin außerdem der Meinung, dass es bei der Kriminalitätsbekämpfung effektivere Maßnahmen gibt – durch eine bürgernahe Polizei, Sozialarbeit und Präventionsmaßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rosemann