Frage an Martin Rivoir von Viktor R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Rivoir,
ich habe an Sie folgende Fragen:
+ Werden Sie im Falle Ihrer Wahl sich dafür einsetzen, dass für Feuerwehrbeamte die vorgezogene Altersgrenze von 60 Jahren wieder eingeführt wird ?
+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Feuerwehrzulage wieder dynamisiert und ruhegehaltsfähig wird ?
+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Regelungen des Landesbeamtengesetzes bezüglich der Altersgrenze, der Feuerwehrzulage, der Heilfürsorge, der Versorgung und der Dienstkleidung nicht an die Beamten des Einsatzdienst der Feuerwehr, sondern an den Beamten des feurwehrtechnischen Dienstes gekoppeltwird und die Feuerwehrbeamten damit den Polizeibeamten gleichgestellt werden ?
+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass auch in Baden-württemberg die Empfehlung der Ständigen Innenministerkonferenz vom Juli 1972 im Feuerwehrgesetz umgesetzt wird, dass hauptberufliches Feuerwehrpersonal in Städten ohne Berufsfeuerwehren, die Einsatzdienst versehen, verbeamtet werden ?
+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass das Feuerwehrgesetz - wie in einigen anderen Bundesländern (z.B. in Bayern) geregelt- in Gemeinden ab 50.000 Einwohner mit einer ständige Wache mit einer Mindeststärke einer Staffel ausgestattet werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Viktor Rempel
Werden Sie im Falle Ihrer Wahl sich dafür einsetzen, dass für Feuerwehrbeamte die vorgezogene Altersgrenze von 60 Jahren wieder eingeführt wird?
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich bei den Beratungen der Dienstrechtsreform vehement gegen eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit bei der Polizei, der Feuerwehr und im Justizvollzug ausgesprochen. Gerade bei der Feuerwehr halten wir in Anbetracht der physischen und psychischen Belastungen in den Einsätzen eine Pensionierung mit 60 Jahren für angemessen.
Allerdings wird vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Rentenrecht auch von allen Beamtinnen und Beamten des Landes zu Recht ein Beitrag erwartet. Ein richtiger Ansatzpunkt in diesen Bereichen wäre daher tatsächlich eine differenzierte Lösung, die die berufsspezifischen besonderen Belastungen, sei es der Schichtdienst, extreme Einsatzbelastungen und anderweitige Sonderbelastungen angemessen berücksichtigt.
Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Feuerwehrzulage wieder dynamisiert und ruhegehaltsfähig wird?
Es steht außer Frage, dass die Gefährlichkeit von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung und sonstigen feuerwehrtypischen Tätigkeiten diese Stellenzulage rechtfertigt. Ihre Ruhegehaltsfähigkeit wurde allerdings mit dem Reformversorgungsgesetz aus dem Jahr 1998 abgeschafft. Die SPD kann die Forderung nach einer Wiedereinführung dieser Ruhegehaltsfähigkeit aus den Reihen der Polizei, der Feuerwehr und des Justizvollzuges sehr gut nachvollziehen, jedoch ist es mit Blick auf die in den kommenden Jahren weiterhin zunehmenden Versorgungsansprüche – auch wenn es anders wünschenswert wäre – eher unwahrscheinlich, dass entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt bereitgestellt werden können.
Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Regelungen des Landesbeamtengesetzes bezüglich der Altersgrenze, der Feuerwehrzulage, der Heilfürsorge, der Versorgung und der Dienstkleidung nicht an die Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr, sondern an den Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes gekoppelt wird und die Feuerwehrbeamten damit den Polizeibeamten gleichgestellt werden?
Im baden-württembergischen Dienstrecht sind die Einsatzbeamten bei der Feuerwehr und bei der Polizei im Wesentlichen gleichgestellt. Die Feuerwehrtechnischen Beamten, namentlich die Kreisbrandmeister, die Bezirksbrandmeister und der Landesbranddirektor unterscheiden sich in ihren Aufgaben deutlich von den Einsatzbeamten bei der Feuerwehr und somit erscheint es gerechtfertigt, dass sich das jeweilige Dienstrecht unterscheidet.
Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass auch in Baden-Württemberg die Empfehlung der Ständigen Innenministerkonferenz vom Juli 1972 im Feuerwehrgesetz umgesetzt wird, dass hauptberufliches Feuerwehrpersonal in Städten ohne Berufsfeuerwehren, die Einsatzdienst versehen, verbeamtet werden?
Die früher bestehende Pflicht zur Verbeamtung aller Einsatzkräfte bei den Berufsfeuerwehren wurde vor einigen Jahren aufgehoben, um auch Männern und Frauen mit einem fachspezifischen Hintergrund, deren Verbeamtung dienstrechtlich nicht möglich war, den Weg zur Berufsfeuerwehr zu öffnen. Diese Möglichkeit sollte auch in Gemeinden gegeben sein, die zwar keine Berufsfeuerwehr, aber doch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Feuerwehr beschäftigen. Solange diese in ihrer Funktion als kommunale Beschäftige keine hoheitlichen Tätigkeiten wahrnehmen, liegt es daher in der Kompetenz der Kommunen, ob sie ein Dienst- oder ein Beamtenverhältnis bevorzugen.
Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass das Feuerwehrgesetz - wie in einigen anderen Bundesländern (z.B. in Bayern) geregelt- in Gemeinden ab 50.000 Einwohner mit einer ständige Wache mit einer Mindeststärke einer Staffel ausgestattet werden?
In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2007 in einem gemeinsamen Arbeitskreis des Landesfeuerwehrverbandes und des Innenministeriums die „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ erarbeitet. Mit Zustimmung des Städtetags, des Gemeindetags und des Landkreistags wurden diese Hinweise im Januar 2008 verabschiedet. Die in den Hinweisen beschriebenen strategischen und taktischen Aspekte sowie die Bemessungswerte spiegeln die heute allgemein anerkannten Erkenntnisse im Feuerwehrwesen wider. Die festgelegten Bemessungswerte dienen als Grundlage bei Entscheidungen über die Aufstellung und die Unterhaltung einer leistungsfähigen Gemeindefeuerwehr.
Soweit mir bekannt ist, funktioniert die Anwendung dieser Hinweise in Baden-Württemberg sehr gut. Für eine anderweitige gesetzliche Regelung sehe ich daher im Moment keinen Bedarf.
Die „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ können Sie auf der Homepage des Feuerwehrverbandes im Downloadbereich unter „Hinweise und Empfehlungen“ nachlesen: http://www.feuerwehr-bw.de/index.php?id=139
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rivoir