Frage an Martin Rabanus von Klaus S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rabanus,
durch das GMG von 2003 traten ab 2004 für Millionen Menschen gravierende Änderungen für die Auszahlung ihrer Altersversorgungsbezüge (Betriebsrenten / Direktversicherungen) ein.
Die derzeitige Koalition raufte sich mit dem Betriebsrenten-Freibetragsgesetz zu einem Kompromiss durch. Mit dieser inakzeptablen Lösung auf kleinstem Nenner („Wir haben doch etwas für Euch getan!“) sollten die Diskussionen beendet werden. Die Entlastung für den Einzelnen beträgt ca. 25 € /Monat. Für diejenigen, welche mit ihren gesamten monatlichen Einnahmen, inkl. der fiktiven Einnahmen aus einer Direktversicherung, über der Beitragsbemessungsgrenze (aktuell 4.837,50 Euro) liegen, beträgt die Entlastung 0,00 Euro. Demgegenüber stehen aber oft 5 stellige Summen, die nach wie vor immer noch an die Krankenkassen abgeführt werden müssen!
Die grundsätzliche Ungerechtigkeit ist damit nicht beseitigt!
Können Sie mir bitte mitteilen, was Ihre Fraktion - als führende Regierungs-, Koalitions- oder als Oppositionspartei - für Betriebsrentner und Direktversicherte zum GMG 2004 konkret unternehmen will?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schlimm
Sehr geehrter Herr Schlimm,
haben Sie Dank für Ihre Frage zu den politischen Handlungsoptionen hinsichtlich Betriebsrentnern und Direktversicherten nach der Bundestagswahl im September 2021.
Die SPD hat am 1. März ihr Zukunftsprogramm für die Bundestagswahl 2021 vorgestellt. Am 21. März wurde das Programm im Parteivorstand beschlossen und soll dann schließlich am 9. Mai vom Bundesparteitag beschlossen werden. Anschließend wird das Programm der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und auch auf der Homepage der SPD verfügbar sein. Wenn Sie Interesse haben, können Sie das Programm natürlich auch schon vorher lesen. Es ist auf der Seite der SPD (www.spd.de) unter „Unser Zukunftsprogramm für Deutschland. Für Dich“ veröffentlicht.
Lassen Sie mich nur kurz auf die Verbesserungen für Betriebsrentner und Direktversicherte eingehen, die wir in dieser Wahlperiode durchgesetzt haben.
Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnte auch endlich eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen werden. Wir haben einen dynamischen Freibetrag eingeführt, der im Jahr eine Entlastung von rund 300 Euro bedeutet. Bei Einmalauszahlungen bedeutet das eine Entlastung von rund 3.000 Euro.
Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit von allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern finanziert.
Es ist richtig, dass es keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge gegeben hat. Das war aber angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür gilt der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Mir ist klar, dass das viele Betriebsrentnerinnen und -rentner nicht zufriedenstellen wird. Es ist aber dennoch ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus