Frage an Martin Rabanus von Stephanie B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Rabanus,
Ich habe in den Niederlanden studiert. Erst Kunsttherapie (B.A.), danach habe ich über einen 1 1/2 –jährigen PreMaster direkt den Master der Psychologie (M.Sc.) erlangt. Dann bekam ich eine Arbeitsstelle in Deutschland. Viele waren begeistert über den Bachelor Kunsttherapie, sprachen von „Zusatzqualifikation“.
Dann wollte ich mich zur „psychologischen Psychotherapeutin“ weiterbilden. Schnell kam die Ernüchterung: Für die Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin könne ich nicht zugelassen werden. Die Zulassungsbedingungen besagen, dass man einen Master UND einen Bachelor der Psychologie benötigt. Den Bachelor der Psychologie besitze ich jedoch nicht. Man könnte meinen, dass der Master mehr zählt aber es steht in den Regeln, dass man beides braucht. Ich lies dies vom Landesprüfungsamt prüfen und 11 Monate war es offiziell: Zulassung abgelehnt.
Es gibt auch noch die Ausbildung zur „Kinder- und Jugendpsychotherapeutin“. Und zu der werden auch Sozialpädagogen zugelassen, also ich doch auch. Aber: Es geht nicht! Ja, Sozialpädagogen werden zugelassen ABER für Psychologen gelten die gleichen Zulassungsbedingungen, wie bei der Ausbildung für Erwachsene. Ja, ich bin qualifizierter als ein Sozialpädagoge im Bereich des psychologischen Arbeitens aber „wir halten uns hier immer noch an die Gesetzte. Und die Gesetze mit Bezug auf Bachelor und Master sind noch nicht so weit in Deutschland“.
Nun stehe ich also da. 6 ½ Jahre Studium, 3 Jahre Arbeitserfahrung als Psychologin mit tollen Arbeitszeugnissen und dennoch wird es mir nicht gestattet mich weiter zu bilden. Und das, weil die Gesetze im Bereich Bachelor und Master „noch“ nicht so weit sind.
Ich frage Sie, wie es, 16 Jahre nach Unterzeichnung des Bologna -Abkommens, mit den Gesetzen „noch nicht so weit“ sein kann? Auf meinem Weg durch Regel, Gesetze und Ämter, habe ich Viele getroffen, denen es genau so geht wie mir. Kann es wirklich so weitergehen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Bottlinger,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 11. Januar 2016. Gerne antworte ich Ihnen darauf.
Für die detaillierte Prüfung Ihres Falles brauchen wir mehr Angaben über verschiedene Aspekte, etwa von den Inhalten Ihrer Studien oder der Begründung des ablehnenden Prüfbescheids.
Unter den gegebenen Umständen und den bisherigen Angaben zu Ihrem Werdegang ist es nicht möglich Ihren Fall umfassend zu prüfen.
Da es sich bei Ihnen um einen speziellen Einzelfall handelt, möchte ich Sie bitten, sich für eine detaillierte Bearbeitung direkt an mein Büro zu wenden.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus, MdB