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Martin Plum
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Frage von Miriam Y. •

Wie möchte die Union ihre staatspolitische Verantwortung glaubhaft der Öffentlichkeit kommunizieren, wenn sie gleichzeitig eine Absicherung des BVerfG blockiert?

Sehr geehrter Herr Plum,

gemeinsam mit Volker Ullrich sprechen Sie davon, eine Absicherung des BVerfG "mit einer Verfassungsänderung zum Wahlrecht verknüpfen" (https://www.faz.net/einspruch/den-schutz-des-verfassungsgerichts-mit-dem-wahlrecht-verbinden-19538841.html) zu wollen, womit Sie den Schutz der demokratischen Grundordnung des Staates an Bedingungen knüpfen. Bedeutet das, dass Wähler für die Verteidigung unseres Rechtsstaates nur auf eine Mitarbeit der Union hoffen können, wenn die Union im Gegenzug Zugeständnisse für andere Gesetzesvorhaben erhält, und dass sie das neue Wahlrecht für im gleichen Maße demokratiegefährdend hält wie die Möglichkeit, dass Demokratiefeinde das BVerfG entmachten?

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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist selbstverständlich für Gespräche mit den Regierungsfraktionen offen, wie das Bundesverfassungsgericht noch besser als gegenwärtig vor Verfassungsfeinden geschützt werden kann. Diese Gespräche sollten ergebnisoffen, vertraulich und unaufgeregt geführt werden. Es ist bedauerlich, dass die Regierungsfraktionen bisher keine geeigneten Vorschläge gemacht haben und dass die gemeinsamen Gespräche von ihrer Seite bereits zweimal durch Indiskretionen an die Öffentlichkeit gelangt sind. Jede Aufregung, jede Indiskretion und jede öffentliche Empörung nutzen allein politisch extremen Parteien, allen voran der AfD. Der beste Schutz unserer Verfassung besteht zudem in einer erfolgreichen Abwehr des zunehmenden politischen Extremismus selbst und zwar durch alle Parteien der breiten politischen Mitte.

Bei dem Gastbeitrag meines Kollegen Volker Ullrich und mir im F.A.Z. Einspruch handelt es sich um einen persönlichen Meinungsbeitrag. Darin fordern wir, die Diskussion über die Resilienz unserer Verfassung breiter zu führen, und haben Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese Diskussion konstruktiv weitergeführt werden kann. Das Wahlrecht ist eine weitere offene Flanke unseres Grundgesetzes, die besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden muss.

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