Koalitionsvertrag - was tun Sie dafür, dass die Ausgabenpolitik verantwortungsbewusster und finanziell nachhaltiger aufgestellt wird? Gefühlt wird viel ausgegeben, aber kaum gespart.
Können Sie bitte Ihre Anstrengungen zur Ausgabeneffizienz und Sparmaßnahmen detailliert benennen?

Tragfähige Staatsfinanzen sind elementare Voraussetzungen für einen funktionierenden Staat. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts ist und bleibt daher – auch nach und trotz der jüngsten Grundgesetzänderung – eine wichtige Aufgabe. Deshalb ist es folgerichtig, dass alle Maßnahmen im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ von CDU, CSU und SPD unter Finanzierungsvorbehalt stehen und dass darin zudem zahlreiche Maßnahmen vereinbart sind, um den Bundeshaushalt in dieser Wahlperiode zu konsolidieren.
Erstens soll noch im laufenden Jahr eine Aufgaben- und Ausgabenkritik mit folgenden Schwerpunkten beginnen:
- Alle Subventionen werden einer eingehenden Prüfung unterzogen.
- Der Aufwuchs der konsumtiven Ausgabereste in den Einzelplänen wird wirksam eingedämmt.
- Im Zuge von Digitalisierung und bei verstärktem Einsatz von Künstlicher Intelligenz gilt es mögliche Effizienzpotenziale zu heben.
- Alle Förderprogramme werden auf ihre Zielgerichtetheit und Wirksamkeit hin überprüft und die Förderkulisse wird insgesamt effektiver ausgerichtet.
- Das Zuwendungsrecht wird verschlankt und vereinheitlicht.
- Die Einführung eines ziel- und wirkungsorientierten Haushaltswesens wird geprüft.
Zweitens sieht der Koalitionsvertrag unter anderem folgende weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vor:
- Reduzierung aller sächlichen Verwaltungsausgaben mit dem Ziel eines Abbaus von zehn Prozent bis 2029 (mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden).
- Abbau von Stellen in der Bundesverwaltung um acht Prozent, also zwei Prozent pro Jahr (ebenfalls mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden).
- Reduzierung der Ausgaben für externe Berater.
- Halbierung der Anzahl der Beauftragten des Bundes.
- Einsparungen von insgesamt einer Milliarde Euro bei den Förderprogrammen.
- Kürzung der freiwilligen Beiträge Deutschlands zu internationalen Organisationen.
- Einsparung bei der Quote der Öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA-Quote).
- Konzentrierung und Kürzung von Förderprogrammen im Klima- und Transformationsfond.
- Abschaffung des sog. Bürgergeldes.
- Fortschreibung des geltenden Aufwuchspfades bei der Tabaksteuer.
- Mehreinnahmen durch eine Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- Einstellung weiterer Betriebsprüfer beim Bund sowie bessere IT und Maßnahmen zur Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug.