Inflationsausgleichsprämie - , frage ich mich schon länger, wieso eigentlich noch eine Inflationsausgleichsprämie an Beamte , sowohl im aktiven Dienst als auch in Pension, Staatssekretäre und Abgeordnete ausgezahlt wird.
Sehr geehrter Herr Plum,
da die Finanzen zur Zeit auf wackligen Beinen stehen, frage ich mich schon länger, wieso eigentlich noch eine Inflationsausgleichsprämie an Beamte , sowohl im aktiven Dienst als auch in Pension, Staatssekretäre und Abgeordnete ausgezahlt wird. hier ist doch mit Sicherheit ein Einsparpotential bis in den zweistelligen Milliardenbereich möglich. Es wird immer gesagt, alle müssen ihren Beitrag leisten, seltsamer Weise gilt das aber nicht für hochbezahlte Mitarbeiter, wie oben genannt.
Hat denn schon jemand dieses Thema im Parlament vorgetragen?
Die Inflationsausgleichsprämie für Beamte und Versorgungsempfänger ist im Rahmen der zurückliegenden Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst vereinbart worden. Nach dem Verhandlungsergebnis vom 22. April 2023 sollen alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen eine solche Prämie erhalten, also auch Beamte und Beamte im Ruhestand. Die Umsetzung dieser Tarifeinigung ist ein normaler Prozess, der auch bei vorangegangenen Tarifeinigungen im Öffentlichen Dienst so praktiziert wurde.
Mitglieder des Deutschen Bundestages sind keine Beamten und erhalten daher keine Inflationsausgleichsprämie, auch nicht durch eine gesonderte Regelung. Das halte ich sowohl in der Sache als auch als Zeichen gegenüber der Öffentlichkeit für angebracht und richtig.