Frage an Martin Pätzold von Stephan K.
Sehr geehrter Herr Pätzold,
Ihr jüngstes Abstimmungsverhalten in Bezug auf den Syrieneinsatz der Bundeswehr irritiert mich.
Ich bitte Sie, mir zu erläutern, warum Sie der Ansicht scheinen mit Ihrem Votum
a) dem Willen und den Interessen des Volkes bzw. Ihres Wahlkreises entsprochen zu haben
b) sich nicht nach § 80 StGB i.V. mit Artikel 26 Abs. 1 Grundgesetz der aktiven Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbar gemacht zu haben.
Ich erwäge bei nicht ausreichender Begründung eine Strafanzeige zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Konopniak,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Dezember 2015 zur Abstimmung über den Einsatz deutscher Streitkräfte gegen den IS in Syrien. Die verheerenden Terroranschläge in Paris während des Fußball-Länderspiels zwischen Frankreich und Deutschland haben gezeigt, dass die Terrororganisation Islamischer Staat auf dem Gebiet der Europäischen Union unsere europäischen freiheitlich-demokratischen Werte angreift. Daher hat auch der Deutsche Bundestag der Bitte des französischen Präsidenten Hollande entsprochen, sich dem breiten internationalen Bündnisses von über 64 Staaten im Kampf gegen den Islamischen Staat anzuschließen, um einerseits unsere Werte zu schützen und den langwierigen Konflikt im Nahen Osten mit zu lösen. Unser Beitrag stützt sich daher maßgeblich auf Art. 42 Abs. 7 des EU-Vertrages: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen".
Natürlich ist es das oberste Ziel deutscher Außenpolitik, Konflikte gewaltfrei und diplomatisch zu lösen. Dazu bedarf es aber die Bereitschaft aller Konfliktparteien und diese Bereitschaft sehe ich nicht beim IS. Der Einsatz muss sich an einer Gesamtstrategie orientieren, die neben der Radikalisierung einer ganzen Region, vorrangig das Ziel hat, das Morden und Unterdrücken von vielen Menschen zu beenden. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne unter martin.paetzold@bundestag.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Pätzold