Frage an Martin Patzelt von Petra W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Patzelt,
Art. 13; Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: "Die Wohnung ist unverletztlich."
In Deutschland sind in Wohnungn Millionen von Funkheizkostenzähler sowie Funkwasserzähler eingebaut. Der Eigentümer dieser Geräte bekommt täglich Daten darüber, z. Bsp. wann eine Person morgens auf die Toilette geht, wann sie mit wieviel Liter die Badewanne füllt, die Zeitpunkte, wann die Heizungen aufgedreht werden. Der Eigentümer kann also Dritten gegenüber Aussagen treffen, wann und ob sich zu einem bestimmten Zeitpunkt Personen in der Wohnung aufhielten oder nicht.
Jetzt werden auch noch Funkrauchmelder eingebaut, mit der Begründung, dass der Zutritt in die Wohnungen für eine jährliche Sichtkontrolle nicht mehr notwendig sein wird. Das Öffnen der Geräte zur Kontrolle etwaiger Überwachungs-/Abhöreinrichtungen wird untersagt.
Funkheizkostenzähler, Funkwasseruhr, Funkrauchwarnmelder alle Geräte aus einer Hand, von der Fa. Techem. Ich werde das Gefühl nicht los, auch im vereinten Deutschland überwacht zu werden.
Ich möchte von Ihnen gerne wissen, ob hier nicht eine Grundgesetzverletzung vorliegt? Wie kann es sein, dass ein Dritter weiß, wann sich eine Person, Dank der Funkrauchwarnmelder auch, in welchem Raum der Wohnung sie sich aufhält? Bezahlen wir unsere Überwachung heute selber?
Sehr geehrte Frau Witten,
nach Rücksprache mit unseren Rechtsexperten kann ich in dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt keine Verletzung des Datenschutzes erkennen. Sollten Sie weiter Bedenken hegen, so möchte ich Sie gerne an die Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg verweisen. Ihre Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.233960.de
Mit freundlichen grüßen
Martin Patzelt MdB