Frage an Martin Patzelt von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung
ehr geehrter Herr Patzelt
Ich frage mich auch wie andere Betroffene,die seid 2001 in voller Erwerbsminderungsrente sind. Warum gelten dieÄnderungenab 1.Juli 2017 nicht?
Sind wir Bürger 2.Klasse?In den 15 Jahren betrug die Erhöhung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ca 100 Euro.Wann gelten die neuen Gesetze für uns?
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski
Sehr geehrte Frau Demski,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erwerbsminderungsrente. Ab 1. Juli 2017 treten neue Änderungen bezüglich der Erwerbsminderungsrente in Kraft. Die Änderungen werden aber nur diejenigen betreffen, die ab dem Stichtag des Inkrafttretens des Gesetztes, d.h. ab dem 1. Juli 2017, in Rente gehen (die sog. „Stichtagsregelung“). Ich bin der Meinung, dass der Nachbesserungsbedarf bei der Erwerbsminderungsrente nach wie vor offen bleibt und daran arbeiten wir gerade. Aber solche Änderungen sind immer schwer durchzusetzen, weil die Beitragszahler hier für Versicherte stärker aufkommen müssen, die zumeist noch nicht solange Beiträge eingezahlt haben. Ich werde Ihre Frage an Sozialpolitikerin Frau Jana Schimke weiterleiten.
Für einen weiteren Austausch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Patzelt