Frage an Martin Patzelt von Jörn-Derek G. bezüglich Familie
Betrifft: Hebammenhaftpflicht
Guten Abend Herr Patzelt,
ich möchte kurz bei Ihrer Antwort zu dem Thema vom 13.1. diesen Jahres einhaken.
Berücksichtigung bei Vergütungsverhandlungen: klingt unbestimmt und sagt nichts darüber aus, wie stark der Hebel für die Vertreterinnen der Hebammen ist. Da wir davon ausgehen müssen das die Krankenkassen zu Gunsten ihres wirtschaftlichen Interesses Geburten im Krankenahus befürworten kann man davon ausgehen, das sie die Hebammen an der langen Hand verhungern lassen. Punkt.
Das Steigen der Vergütung der Hebammen um 15%: Stundenlöhne bei € 7 - 8,5/h sind schon peinlich genug für solche einen hochspezifizierten und verantwortungsvollen Beruf; und das Steigen der Versicherungsbeiträge haben das meiste davon aufgebraucht.
Zuschläge für Hebammen mit wenigen Geburten: weniger Geburten, weniger Risiko - dies klingt für den Laien schlicht logisch und überfällig; betrifft jedoch nicht die Hebammen, die ihren Beruf vollständig ausüben.
Der Sicherstellungszuschlag: hat zumindest mal ein Jahr überbrückt, bietet den Hebammen aber keine Planungssicherheit und klingt schon in seiner Formulierung nach Hilfsleistung und nicht nach einer angemessenen und berechtigten Leistung.
Wechsel der Versicherungsform: klingt schlicht nach zusätzlichem Papierkram und zusätzlichem Büroaufwand.
Versorgungsstärkungsgesetz für einen begrenzten Regressverzicht der GKV u. der Pflegeversicherung: auch wieder sehr unklar und zeigt nicht auf, ob dies eine deutliche Entlastung bedeuten wird oder nur eine vernachlässigbare Verbesserung bedeutet.
Nun zu meiner Frage: Wäre es nicht schlicht sinnvoll, das der Staat die Versicherungsbereitstellung übernimmt ? Somit wäre man doch in der Lage, die Höhe der Prämien, die Höhe der erfolgten Leistungen und die von Ihnen angedeutete gesellschaftliche Relevanz der freiberuflichen Hebammen für unser Gesundheitssystem, unsere Gesellschaft und unsere demographische Entwicklung abzuwägen.
Mit freundlichen Grüßen,
J. Gehringer
Sehr geehrter Herr Gehringer,
zu Ihrer Anfrage möchte ich auf meine Antwort vom 13.1. verweisen. Dem habe ich nichts hinzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Patzelt