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Martin Patzelt
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Frage von Sabine N. •

Frage an Martin Patzelt von Sabine N. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Patzelt,

trotz erfolgreicher Petition und entsprechender Beratung im Petitionsausschuss des Bundestages kam es bisher zu keiner tragfähigen Lösung für die Geburtshilfe in Deutschland.
Trotz erfolgreicher Modelle von Haftungsfonds im europ. Ausland sträubt sich Minister Gröhe bisher dies anzugehen und will stattdessen nunmehr per Gesetz verhindern, dass Krankenkassen Geburtsschäden bei Gynäkologen und Hebammen einklagen. Das widerspricht dem Verursacherprinzip.
Was werden Sie konkret tun um die Hebammenarbeit zu sichern? Ärzte können doch unmöglich deren Aufgaben übernehmen weil sie viel zu teuer wären.

Herzliche Grüße
Sabine Niels

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Niels,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de zum Thema Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie einer angemessene Vergütung für diese - in der Unterstützung von Müttern - so wichtigen Tätigkeit ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Situation der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen werden.

In der vergangenen Legislatur haben wir die Ausgangssituation für die Verhandlungen deutlich verbessert, in dem jetzt steigenden Kosten u. a. für die Berufshaftpflichtversicherung bei den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wurde eine langjährige Forderung der Hebammen umgesetzt und die Leistungen zu Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das SGB V überführt.

Die mit der Gesetzesänderung vorgesehene Berücksichtigung der Haftpflichtprämien konnte bereits zum Januar 2013 rückwirkend in die Vergütung der Hebammen aufgenommen werden. Danach stiegen die Vergütungen der Hebammen stufenweise um 15 Prozent nachdem bereits im Jahr 2012 eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Hebammen geschlossen wurde, die die Übernahme der Kosten aus den Steigerungen der Berufshaftpflicht vorsah.

Um Hebammen, die nur eine geringe Anzahl an Geburten begleiten, im Hinblick auf die zum 1. Juli 2014 gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämien kurzfristig zu entlasten, haben die Vertragspartner einen Zuschlag auf die Abrechnungspositionen für Geburtshilfeleistungen bei Hausgeburten, außerklinischen Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen sowie Geburten durch Beleghebammen in einer eins zu eins Betreuung ohne Schichtdienst vertraglich vereinbart. Der Zuschlag ist von den Krankenkassen für Geburten ab dem 1. Juli 2014 für einen Übergangszeitraum bis zur Vereinbarung des Sicherstellungszuschlags nach Absatz 1b zum 1. Juli 2015 zu zahlen.

Ab Mitte 2015 erhalten Hebammen einen Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag, wenn die vereinbarte Vergütung für Leistungen der Geburtshilfe in Relation zu der von der Hebamme im Einzelfall zu zahlenden Prämie für ihre notwendige Berufshaftpflichtversicherung wegen einer zu geringen Anzahl an betreuten Geburten nicht ausreichend ist und sie vereinbarte Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Hebamme hat dabei zu gewährleisten, dass sie ihrerseits von den Möglichkeiten zur Reduzierung der Haftpflichtprämie durch unterjährigen Wechsel der Versicherungsform Gebrauch macht, um unnötige Kosten für die Solidargemeinschaft zu vermeiden. Der Sicherstellungszuschlag löst damit für Geburten ab 1. Juli 2015 die für einen Übergangszeitraum geregelten Zuschläge auf bestimmte Abrechnungspositionen ab.

Als Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe wird im Gesetzentwurf für ein Versorgungsstärkungsgesetz ein begrenzter Regressverzicht der GKV und der Pflegeversicherung vorgesehen, der die Höhe der Haftpflichtschäden senken und damit Einfluss auf die Prämien nehmen soll. Mit diesem Maßnahmenbündel sehen wir einen guten Weg, die verantwortungsvolle und wichtige Arbeit der Hebammen auch künftig gewährleisten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Patzelt