Frage an Martin Patzelt von Petra W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Patzelt,
Vor den Arbeitsgerichten gibt es viele Fälle wegen nicht gezahltem Lohn. In der 1. Instanz eines Arbeitsgerichtsprozesses tragen Kläger und Beklagte jeweils die eigenen Kosten. Kann hier von Gerechtigkeit gesprochen werden, wenn in einem Prozess von vornherein feststeht, dass der Arbeitnehmer/Kläger obsiegt? Wird sich an dieser Praxis bis 2017 etwas ändern?
Petra Witt
Sehr geehrte Frau Witt,
die Regelung vor dem Arbeitsgericht, wonach Kläger und Beklagte in der ersten Instanz jeweils die Kosten des eigenen Anwalts tragen müssen, wirkt auf den ersten Blick in der Tat ungerecht. Dennoch ist die Regelung zum Schutz der Arbeitsnehmer erfolgt, bewirkt sie doch, dass ein Arbeitnehmer auch bei einer Prozessniederlage nur die Kosten des eigenen Anwalts tragen muss und nicht - wie sonst üblich - auch die der Gegenseite. Man ist dabei davon ausgegangen, dass ein Arbeitgeber sich eher einen oder gar mehrere und auch teure Anwälte leisten kann. Deren Kosten müsste dann der im Prozess Unterlegene, also gegebenenfalls auch der Arbeitnehmer, mit begleichen. Genau das wird durch diese sonst nicht übliche Regelung vermieden. Änderungen an dieser Regelung sind von unserer Seite nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Patzelt