Frage an Martin Pätzold von Jörg J. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Pätzold,
unterzeichnen Sie den Grenzschließungsantrag gegen illegal einreisende Flüchtlinge? Im Antrag heißt es konkret: "Personen, welche über einen sicheren Drittstaat illegal nach Deutschland einreisen wollen, müssen schon an der Grenze zurückgewiesen werden, so wie es §18 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz vorsieht."
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Jelinnek,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Januar 2016 zu §18 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz. Im §18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes steht, dass Ausländern, die aus einem sicheren Drittstaat die Grenze zu Deutschland übertreten, die Einreise zu verweigern ist. Auf Bundesebene konnten die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD mit dem Asylpaket II einen Maßnahmenkatalog vorlegen, der maßgeblich zur Bewältigung der Flüchtlingsströme beitragen wird. Beschleunigte Verfahren für Asylbewerber ohne Bleibeaussicht, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige und die Beseitigung von Abschiebungshindernissen werden in großem Umfang verhindern, dass eine Aushöhlung des geltenden Rechts stattfindet. Einen Antrag zur Grenzschließung, wie von einigen Medien in den Raum geworfen, gab es bisher nicht. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Pätzold