Frage an Martin Pätzold von Maximilian M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Pätzold,
ich habe heute einen Artikel in der Tageszeitung Die Zeit gelesen, in dem es um die Ausbeutung von Arbeitern in der Schlachtindustrie ging ( http://www.zeit.de/2014/51/schlachthof-niedersachsen-fleischwirtschaft-ausbeutung-arbeiter/komplettansicht ).
Wie haben Sie und Ihre Partei vor, diesem unmenschlichen und widerlichen gebaren der Fleischindustrie zu begegnen? Wie kann eine solche Ausnutzung und ein solcher Missbrauch schnell abgestellt werden? Ich gehöre zwar auch zu den Menschen, die gerne günstig einkaufen, doch alles hat seinen Preis und lieber zahle ich etwas mehr, als dass ich ein solches Netzwerk unterstützen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Mertens
Sehr geehrter Herr Mertens,
vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Dezember 2015 zum Thema „Ausbeutung in der Schlachtindustrie“. Die CDU hat es sich in ihrem Wahlprogramm zur Aufgabe gemacht, dass die Menschen überall in Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben.
Ab Januar 2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung. Durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sollen angemessene Mindestarbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geschaffen werden. Dies gilt auch für die Fleischindustrie. Ein Unternehmer haftet nach § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer oder dessen Nachunternehmer die Mindestarbeitsbedingungen nicht gewährt. Daher haben die Werksvertragsunternehmer aus dem Ausland auch den Mindestlohn zu zahlen. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es ein wichtiges Anliegen, der Umgehung des Mindestlohnes durch Werkverträge entschieden entgegen zu wirken. Gerne stehe ich für weitere Rückfragen unter martin.paetzold@bundestag.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Pätzold