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Martin Neumeyer
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Frage von Andreas G. •

Frage an Martin Neumeyer von Andreas G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Neumeyer,

als täglicher Nutzer der Bundesstraße 16 nach und von Regensburg habe ich festgestellt, dass der Schwerlastverkehr seit der Einführung der Mautpflicht auf den Autobahnen hier sehr deutlich angestiegen ist.
Bei einigen Vor-Ort-Terminen mit Staatssekretären und den zuständigen Behörden wurde festgestellt, dass ein umfassenderer Lärmschutz entlang meines Wohnortes wohl nicht realisierbar ist.
Für mich stellt sich jedoch die Frage, warum die B 16 noch nicht mautpflichtig ist. Für den Schwerlastverkehr wäre die B 16 weniger attraktiv und er kehrte wieder auf die Autobahn zurück.
Wird sich die CSU dafür einsetzen, eine Mautpflicht für Bundesstraßen, die parallel zu Autobahnen verlaufen, einzuführen?

Außerdem möchte ich von Ihnen gerne wissen, ob eine Sperrung der B 16 für die vielen Tanklastzüge, die hier unterwegs sind, möglich ist bzw. von der CSU befürwortet wird. Immerhin führt die Bundesstraße bei Lengfeld (Bad Abbach) durch ein Trinkwasserschutzgebiet.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Gimmel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gimmel,

ich stehe zum Thema Bundesstraßen seit längerem in Kontakt mit den Bürgern sowie den zuständigen Ministerien in Bayern und Berlin. Ende 2007 sagte Staatsminister Joachim Herrmann eine neue Verkehrszählung für die B16 bei Bad Abbach an einem repräsentativen Standort zu. Diese wurde um die Jahreswende vollzogen. Wie zu erwarten ist die Verkehrsbelastung angestiegen, über 17.000 Fahrzeuge nutzen die Strecke pro Tag. Besonders der Anteil der Lkws hat sich auf rund 12 Prozent erhöht. Durch die einhergehende Steigerung des Lärms wurden einem Anlieger neue Lärmschutzmaßnahmen genehmigt. Das ist aber zu wenig!

Verschiedene Vorgehensweisen habe ich den Ministerien bereits vorgeschlagen: Eine streckenweise Bemautung rief ich ebenso ins Gedächtnis wie eine Sperrung für den Schwerlast-Durchgangsverkehr. Auch für neue Oberflächen-Technologien habe ich geworben, mit denen die Geräuschentwicklung geringer wäre. Die Bemühungen der Anlieger und mir waren noch nicht erfolgreich. Durch die entschlossene Initiative der Staatsregierung wurde zwar die Problematik erkannt, aber nur wenigen Bürgern war damit direkt geholfen - leider.

Die grundsätzliche Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Verkehr. Ziel muss es sein, einen besseren und effektiven Schutz vor Lärm und Abgasen zu erhalten. Auch wenn unsere Bemührungen bisher nicht erfolgreich gewesen sind, gebe ich bei diesem Thema nicht so leicht auf.

Freundliche Grüße
Martin Neumeyer, MdL