Frage an Martin Neumeyer von Siegfried S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Neumeyer,
Vor ein paar Jahren wurde vom Bayerischen Parlament die Petition zur Verkehrsbelastung des Kurortes Bad Abbach positiv beschieden und an das Innenministerium überwiesen. Bei einem Besuch von Joachim Herrmann in Bad Abbach äußerte sich der Herr Minister über die einzelnen Schritte einer Realisierung des Lärmschutzes unter Anwesenheit des Straßenbauamtes. Ich bitte sie den Auftrag des Petitionsausschusses aufzugreifen. Wie ist der Stand der Bearbeitung bzw. der Realisierung eines Lärmschutzes für Bad Abbach?
Zur weitergehenden Information können wir zur Thematik Lärmschutz Bad Abbach Folgendes mitteilen:
Schon in den vergangenen Jahren wurde immer wieder ein verbesserter Lärmschutz an der B 16 bei Bad Abbach gefordert. Dies war auch Gegenstand der vorbenannten Landtagseingabe. Damals musste die geforderte Verlängerung der Lärmschutzwand abgelehnt werden, da die Grenzwerte für Lärmsanierung lediglich an einem Haus überschritten waren und der Aufwand für die Wand damit unverhältnismäßig gewesen wäre.
Inzwischen haben sich jedoch durch das gestiegene Verkehrsaufkommen in Verbindung mit den vom Bund abgesenkten Grenzwerten für die Lärmsanierung Überschreitungen an weiteren Wohngebäuden ergeben. Deshalb besteht nun die Möglichkeit, auf Kosten des Bundes die schon seit langem geforderte Verlängerung der Lärmschutzwand vorzunehmen. Das Staatliche Bauamt Landshut hat dazu in Absprache mit dem Markt Bad Abbach eine entsprechende Planung ausgearbeitet. Zum Schutz der Anlieger plant das Staatliche Bauamt im Rahmen einer sog. „Lärmsanierung“, die bereits vorhandene Lärmschutzwand um 350 m in nördlicher Richtung zu verlängern. Die Höhe der Wand ist mit 3 m über der Fahrbahn der Bundesstraße geplant. Durch das Vorhaben werden mehrere Wohngebäude mit einer größeren Anzahl von Wohneinheiten spürbar vom Straßenverkehrslärm entlastet. Die Kosten werden auf rund 360.000 Euro geschätzt.
Die Regierung von Niederbayern leitete für das Projekt vor kurzem das Planfeststellungsverfahren ein.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Alexander Schmid
Landtagsbeauftragter - StMI