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Frage von Michael S. •

Frage an Martin Lindner von Michael S. bezüglich Staat und Verwaltung

Guten Tag Herr Lindner,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider habe ich gemerkt, dass der Wähler etwas ausdrücken möchte, was nicht so rüberkommt, wie man es sich es vorstellt.
Also, Nimbuktu war als Beispiel gemeint, für Firmen die Waren anbieten, die irgendwo ihren Firmensitz haben und dann wenn man sie zur Rechenschaft für Schlechtleistung ziehen will, eigentlich nicht erreichbar sind. Das ist genau das Gegenteil von dem was Sie ja immer wollen (siehe Berliner Morgenpost v. 26.8. zur BSR). Da können die öffentlichen Vergabestellen ein Klagelied singen.
Die Kontrollarbeit wird mehr und eigene Mitarbeiter reagieren schneller und ohne erst nach einem bezahltem Auftrag zu fragen. Wenn ich sie richtig verstanden habe, dann wollen Sie die gewerblichen Mitarbeiter in den Grünflächenämter abschaffen und nur Management- und Steuerungsaufgaben bestehen lassen? Dann können Sie mir bestimmt auch erklären, woher Sie die Vergabemittel nehmen wollen? Denn aus den eingesparten Personalmitteln, die zu den äußerst geringen Sachmitteln hinzukommen lässt sich der schon jetzt nur noch minimale Pflegeszustand des öffentlichen Grüns nicht bei einer Firmenvergabe bezahlen. Also genau das was Sie bemängeln wird sich weiter negativ entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Strache

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Strache,

für Ihre weitere, sachkundige Frage danke ich Ihnen.
Angesichts der schwierigen Haushaltslage Berlins sind die Natur- und Grünflächenämter kaum bis nicht mehr in der Lage, für die ordnungsgemäße Unterhaltung des öffentlichen Grüns zu sorgen, weder selbst noch durch Dritte. Dieses Problem kann nur schrittweise im Rahmen haushaltskonsolidierender Maßnahmen gelöst werden, die die konsumtiven Ausgaben Berlins eindämmen.
Von dieser Prämisse ausgehend bleibe ich bei meiner Auffassung, dass die Drittvergabe von Leistungen gewerblicher Art für die öffentliche Hand im Ergebnis kostengünstiger ist als entsprechende "Eigenleistungen" und daher Bestandteil (hier: staatsaufgabenkritischer) Konsolidierungsmaßnahmen sein muss. Diese Erkenntnis ist in der freien Wirtschaft eine Selbstverständlichkeit und es ist kein Grund ersichtlich, warum sie nicht auch im öffentlichen Bereich gelten sollte. Wirtschaftlich fundierte Kostenvergleiche sind (nicht nur) uns Senat und Verwaltung bislang schuldig geblieben und ich vermute, dies dürfte seinen Grund haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Martin Lindner