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Frage von Uwe-Jens G. •

Frage an Martin Lindner von Uwe-Jens G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Lindner,

Sie haben eben bei "hart aber fair" gesagt, daß Werkverträge nur an Selbständige vergeben werden können. Ich widerspreche Ihnen da vehement - aus eigener Erfahrung weiß ich, daß (im Bereich der Metallindustrie) die Vergabe von Werkverträgen an Zeitarbeitsfirmen keine, ich betone keine Ausnahme ist, sondern gezielt erfolgt und somit durch normale Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten des Entleihers realisiert werden. Aus meiner Zeit bei einem großen, inzwischen insolventen Unternehmen in Dresden ist mir in Erinnerung, daß die Geschäftsführung den Anteil der Leiharbeiter im Produktionsbereich von 30 % (mit Betriebsrat vertraglich vereinbart) auf 50 % erhöhen wollte ohne die Gesamtpersonalzahl in diesem Bereich zu erhöhen (der Betriebsrat konnte das mit Verweis auf die Vereinbarung und einer Androhung von rechtlichen Schritten verhindern). Meine Fragen an Sie: Was möchten Sie nach eigenen Recherchen, auch mit der Erfahrung der Reportage und der Diskussion danach, im gesetzgeberischen Bereich unternehmen, damit diese Form des Ausnutzens von Lücken im bestehenden Gesetz unterbunden werden kann? Welche Möglichkeiten sehen Sie, daß es ein generelles "equal pay" für Zeitarbeit gibt und somit solch große Einkommensdifferenzen, wie sie in der Reportage gezeigt wurden, nicht auftreten können? Im Zusammenhang damit möchte ich Sie fragen, wieso eine Lohnuntergrenze a) nur dort eingeführt werden soll, in denen es keinen Tarifvertrag gibt, und b) nicht gesetzlich festgelegt werden soll?

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Antwort ausstehend von Martin Lindner
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