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Frage von Sophia O. •

Frage an Martin Lindner von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Laut http://www.welt.de/politik/deutschland/article112711765/Politik-geisselt-Abgabe-als-dreist-und-rechtswidrig.html behaupteten Sie:
"Es gibt keine Rechtfertigung für diese Zwangsabgabe, die ich für rechtswidrig halte."

In http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37614--f368558.html#q368558 betrachtet Frau Prof. Monika Grütters, MdB Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, die Zwangsabgabe für den Rundfunk als verfassungskonform. Auch die FDP stimmte in den Ländern für die Zwangsabgabe.

Meine Fragen an Sie:

(1) In welcher Hinsicht halten Sie die Abgabe für rechtswidrig?

(2) Wie steht die FDP zur Zwangsabgabe, und zwar nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für den Bürger?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Orthoi,

wie auch andere Juristen halte ich die derzeitige Rundfunkabgabe aus mehreren Gründen für verfassungswidrig.

In meinen Augen handelt es sich hier nicht um eine Abgabe, sondern um eine Steuer. Dafür spricht, dass die Rundfunkabgabe von jedermann ohne besondere Voraussetzungen gezahlt werden muss. Für die Erhebung einer solchen Steuer fehlt es den Ländern allerdings an der Gesetzgebungskompetenz. Damit ist die Regelung schon formal verfassungswidrig.

Sie verstößt aber meines Erachtens auch materiell gegen das Grundgesetz. Mit Verfassungsrichter Prof. Dr. Degenhard stimme ich überein, dass der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG insbesondere dann verletzt ist, wenn man Betriebe mit vielen Filialen betrachtet. Sie werden überproportional belastet und zwar auch unabhängig davon, ob überhaupt Rundfunkempfänger in den entsprechenden Filialen vorhanden sind.

Die Beschlusslage meiner Partei widerspricht der derzeitigen Zwangsabgabe. Wir setzen uns für eine personenbezogene Medienabgabe ein.

Mit besten Grüßen

Dr. Martin Lindner