Frage an Martin Lindner von Felix F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Lindner,
Sie sind mein Wahlkreisabgeordneter und vertreten mich im deutschen Bundestag. Ich möchte daher von Ihnen wissen, wie Sie zum geplanten Leistungsschutzrecht stehen und, falls Sie dafür sind, wie Sie Ihre Haltung begründen.
Freundliche Grüße
Felix Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger begrüße ich.
Sofern auf Ausschnitte aus Presseartikeln zurückgegriffen, diese aufbereitet und zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, steht meines Erachtens den Urhebern eine angemessene Vergütung zu.
Die Argumentation, das schon bestehende Urheberrechtsgesetz würde hier ausreichend Schutz bieten, übersieht, dass die jeweilig verwendeten Ausschnitte aus Texten unter Umständen nicht die Qualität eines Werkteiles nach § 2 UrhG erreichen. Um diese Schutzlücke zu schließen, ist die Einführung eines Leistungsschutzrechtes notwendig und im Urheberrecht zum Schutz der Investitionen der Rechteinhaber üblich. Hierbei ist im parlamentarischen Verfahren noch zu ermitteln, welchen Umfang das Leistungsschutzrecht hat und ob unter Umständen eine Mindestlänge gesetzlich verankert werden muss.
Die Möglichkeit der Verlage, ihre Onlineangebote von der Indizierung in Suchmaschinen auszuschließen, besteht zwar und wird auch teilweise genutzt, allerdings ist dies als Argument gegen das Leistungsschutzrecht realitätsfern. Zeitungen und Verlage leben davon, dass ihre Inhalte wahrgenommen werden können. Schotten sich diese nun selbst von Suchmaschinen wie Google ab, verlieren sie an Aufmerksamkeit – dies kann keine Alternative sein.
Im Rahmen des Leistungsschutzrechtes werden die Grundsätze des Urheberrechtes nicht berührt. Es wird weiter möglich sein, bloße Links zu setzen und im Rahmen der Zitierfreiheit Texte zu verwenden. Die praktischen Probleme insbesondere bei der Bezeichnung von Links müssen im parlamentarischen Verfahren ebenfalls noch geklärt werden.
Mit besten Grüßen
Dr. Martin Lindner