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Frage von Peter M. •

Frage an Martin Lindner von Peter M. bezüglich Recht

Stellt die augenblickliche Praxis der Behörden nicht strafbare Handlungen durch von LAIEN nach freiem Gutdünken und Launen (Führerscheinentzug durch medizinisch nicht qualifizierte Personal ) und die Anweisung dazu nicht ein Verstoß gegen Mobbingverbot und Menschenrechte dar? Hier wird, gesetzlich grundlos, Bürgern, die keinerlei Straftat begangen haben oder eine Gefahr darstellen per Diktat Zwang angetan. Wie kann Demokratie in ihren Augen zulassen, dass grob fahrlässig und durch unqualifiziertes Personal Existenzen (durch z.b. Führerscheinentzug) OHNE Vorraussetzung einer strafbaren Handlung vernichtet oder geschädigt werden? Wie sie als sicherlich inzwischen wohl informierter Politiker wissen werden, ist Cannabis in praktisch allen WISSENSCHAFTLICHEN Studien als wenig gefährdende Substanz, die nicht einmal so "suchtbildend" ist wie Kaffee oder Nikotin eingestuft worden. Ist es nicht an der Zeit, dass sie als Volksvertreter dafür ihre Stimme erheben, dass sowohl die untragbare Prohibition endet und auch die Menschen und Rechte verachtende Praxis ihrer Amtsstellen den Weg aus der Zeit der Hexenverbrennungen in die Zeit der Demokratie und Menschenrechte antritt? Ein Europa, in dem sich Mitmenschen ohne strafbare Handlungen begangen zu haben diskriminiert und verfolgt sehen müssen ist sicherlich auch in ihren Augen keine begehrenswerte Zukunftsperspektive!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Messer,

ein Führerscheinentzug erfolgt immer auf gesetzlicher Grundlage.

Meines Erachtens ist ein Führerscheinentzug nur aufgrund des Nachweises eines schon vergangenen Konsums von Cannabis nicht gerechtfertigt. Richtig ist aber auch, dass beim Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ein Entzug des Führerscheins erfolgen muss.

Letztlich müssen vergleichbare Rauschmittel wie Alkohol und Cannabis gleichbehandelt werden.

Mit besten Grüßen

Dr. Martin Lindner