Frage an Martin Lindner von Klaus L. bezüglich Soziale Sicherung
bitte beantworten Sie mir folgende Frage
wie stehen Sie zu der Sanktionen im SGB II und wie verträgt sich das Ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz?
Aber irgendwo ist es vorbei mit der Gelassenheit, und bei Ralph Boes ist das jetzt der Fall. „Diese Politiker, die sich nicht an das Grundgesetz halten, die gehören alle ausgetauscht. Dafür braucht es keine Mehrheit, sondern einen Menschen, der seine Stimme erhebt und sich mit seinem Leben dafür einsetzt.“ Ralph Boes hält sich für diesen Menschen.
Ralph Boes hungert jetzt schon seit 18 (!) Tagen, um die menschenunwürdige Hartz-IV-Gesetzgebung ins öffentliche Bewusstsein zu rücken..
Ich möchte gern Ihre persönliche Meinung und nicht die der Partei erfahren.
Sehr geehrter Herr Lehmann,
die Sanktionsmöglichkeiten beim Bezug von Leistungen nach SGB II sind meines Erachtens notwendig und gerecht.
Es ist den Steuerzahlern nicht zu vermitteln, dass Bürger, die eine angebotene Arbeit ablehnen, weiter vom Staat alimentiert werden. Hierfür müssen auch Sanktionsmöglichkeiten bestehen und angewandt werden.
Ich bin auch überzeugt davon, dass sich dieses Verfahren mit dem in Art. 20 I, 28 I GG verankerten Sozialstaatsprinzip verträgt. Richtig ist, dass denjenigen geholfen werden muss, die nicht aus eigener Kraft für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Aber Leuten wie Herrn Boes gehören die Barleistungen auf null gekürzt.
Mit besten Grüßen
Dr. Martin Lindner