Frage an Martin Lindner von Florian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lindner,
mit Interesse habe ich Ihren Auftritt bei Herrn Stuckrad-Barre sowie die nachfolgende Berichterstattung in den Medien verfolgt. Im Grunde stehe ich hinter Ihrer Meinung, dass der Konsum von Cannabis nicht gefährlicher als der Konsum von Alkohol ist.
Allerdings stellt sich mir nun die Frage, ob Sie bereits eine Aufforderung zur Medizinisch Psychologischen Untersuchung(MPU, im Volksmund "Idiotentest") von der für Sie zuständigen Führerscheinstelle erhalten haben?
Zwar bestand in Ihrem Fall kein direkter Bezug zum Strassenverkehr, aber die Tatsache dass Sie kurz nach dem Zug am Joint auch an einem Glas Wein getrunken haben weist auf mangelndes Trennvermögen hin und rechtfertigt die sofortige Entziehung ihrer Fahrerlaubnis. Diese können Sie erst nach erfolgreich absolvierter MPU, welche unter anderem einen 12 monatigen Abstinenznachweis beinhaltet, wiedererlangen. Für viele Menschen bedeutet dies unter anderem den Verlust ihres Arbeitsplatzes, was es wiederum schwer macht die ca.1000€ für die MPU inklusive der Abstinenznachweise aufzubringen. Hinzu kommt, dass mehr als 30% die MPU nicht beim ersten mal bestehen und ihren Führerschein so oftmals über Jahre verlieren ohne je unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen zu haben. Ich Wünsche es Ihnen nicht, allerdings ergeht es jährlich tausenden Menschen in Deutschland so und gleichzeitig sieht man Politiker auf dem Oktoberfest Alkohol trinken und propagieren das man nach 2 Maß Bier noch Auto fahren kann.
Meine Fragen:
Was halten Sie davon, dass Menschen, selbst wenn sie sich nicht strafbar gemacht haben und keinerlei Bezug ihres Drogenkonsums zum Straßenverkehr bestand, über die Fahrerlaubnisverordnung und somit Verwaltungsrechtlich bestraft werden?
Ist es in ihren Augen gerechtfertigt mit 0,4%o kein Fahrverbot fürchten zu müssen, wenn gleichzeitig bereits der Nachweis von THC-Abbauprodukten einen sofortigen Führerscheinentzug (kein befristetes Fahrverbot) nach sich ziehen kann?
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass das Aussprechen eines Fahrverbotes beim Nachweis von THC-Abbauprodukten unabhängig vom Führen eines Kraftfahrzeuges ungerechtfertigt ist.
Diese Praxis muss im Zuge einer anzustrebenden Entkriminalisierung des Cannabis Konsums geändert werden. Eine Differenzierung zum Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss ist dabei zu vermeiden. Klar ist: Wer unter Drogeneinfluss tatsächlich Auto fährt, muss seinen Führerschein verlieren. Aber nur dann – wie beim Alkohol.
Mit besten Grüßen
Dr. Martin Lindner