Frage an Martin Lindner von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Lindner,
darf der Staat sich zum Errichten eines Monopols privater Unternehmen bedienen und deren FacharbeiterInnen bezüglich ihrer Berufsausübungsfreiheit nach § 12 Abs. 1 Grundgesetz nicht nur einschränken, sondern sogar an ihrer bisherigen Berufsausübung hindern?
(Erläuterung: Die zuletzt genannten FacharbeiterInnen dürfen nach einer bestimmten Frist von den privaten Unternehmen nicht mehr weiter in dem staatlich verordneten Monopolbereich beschäftigt werden.)
Für Ihre Antwort, danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Stock
Sehr geehrte Frau Stock,
in Art. 12 GG wird die Berufsfreiheit geschützt.
Die Schranke des Art. 12 I S. 2 GG ermöglicht eine Einschränkung der Berufsausübung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes.
Welchen Monopolbereich Sie konkret meinen, kann ich leider nicht aus Ihren Ausführungen entnehmen.
Mit besten Grüßen
Dr. Martin Lindner