Frage an Martin Lindner von Herbert D. bezüglich Recht
Wann wird endlich am Zwangsversteigerungsgesetzt (ZVG in Verbindung mit ZPO)etwas geregelt, damit Geyer nicht länger mit Hilfe von Rechtspflegern billige Objekte kassieren.
Wann werden Gläubiger in die Schranken gewiesen, wenn die Schulden so gering sind, daß es eine Farce ist, auf diese Weise sein Geld einzutreiben?
Ich liefere gerne mehrere Beispiele, dafür wäre hier der Platz zu klein.
Warum muß ein Finanzamt aus aussichtsloser Position in ein Hausgrundstück vollstrecken, um ggf. festgesetzte (durch Schätzung) Steuern einzutreiben?
Das ist Knebelung - vor allem dann, wenn die OFD dann schreibt: "Es gibt ja Fälle, bei denen dann die Verwandtschaft eintritt - oder so ähnlich" -
In einem Fall konnte eine "einstweilige Einstellung" erwirkt werden unterdem Vorwurf der Knebelung.
Das heilt die Grundeinstellung nicht!
Sieht man die Großzügigkeit auf der einen Seite, und dann die grausamen Taten gegen Bürger, die unschuldig in Schwierigkeiten gerieten, dann wird dem gut denkenden Bürger schlecht!
Was ist zu tun?
Sehr geehrter Herr Dirksen,
wer sich Geld leiht, macht das mit der Versicherung dieses auch zurückzahlen zu können. Wenn das für den Schuldner, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr im Bereich des Möglichen ist, greifen verschiedene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Das betrifft mitunter auch die Versteigerung von als Sicherheit eingesetztes Wohneigentum als Teil des Vermögens des Schuldners.
Mit besten Grüßen
Dr. Martin Lindner